GKV-Verwaltungsrat für Nachbesserungen am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Berlin – Deutliche Nachbesserungen am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erwartet der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. In einer Resolution des Kassengremiums heißt es, Maßnahmen wie Rückgriffe auf die Finanzreserven der Krankenkassen, rückzahlbare Darlehen und die Anhebung der Beitragssätze lehne man ab.
Diese Maßnahmen würden „eine weitere und schwerwiegende Einschränkung der Finanzhoheit der Selbstverwaltungsorgane“ darstellen und zudem die Hauptlast bei der Finanzierung den Beitragszahlenden aufgebürden, so die Begründung.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert die Regierungskoalition dazu auf, ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und die Beiträge zur Gesundheitsversorgung von ALG-II-Beziehenden auf ein kostendeckendes Niveau anzuheben und den Bundeszuschuss zu dynamisieren.
Alleine für die gesundheitliche Versorgung der ALG-II-Beziehenden würden die Krankenkassen vom Staat pro Jahr rund zehn Milliarden Euro weniger aus Steuermitteln erhalten, als sie für diese Versorgung ausgeben müssen.
Darüber hinaus könne durch die Senkung der Mehrwertsteuer für Arznei- und Hilfsmittel von 19 Prozent auf sieben Prozent eine weitere „substanzielle und dauerhafte Entlastung“ der GKV-Finanzen erreicht werden.
Durch diese Maßnahme könnte die gesetzliche Krankenversicherung voraussichtlich um über fünf Milliarden Euro entlastet werden, so wird in der Resolution betont.
Die Verwaltungsratsmitglieder weisen aber auch darauf hin, dass nachhaltige Strukturreformen unumgänglich sind, solle die gesetzliche Krankenversicherung auch zukünftig finanzierbar bleiben.
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