Unionsfraktion will Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung

Berlin – Die Unionsfraktion setzt sich für eine bessere Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen ein. Frühzeitige Diagnostik und Versorgung dieser Menschen seien zentral, auch um Chronifizierungen zu verhindern, heißt es in einem Antrag der Fraktion.
Zudem sollten stationäre Behandlungsfälle reduziert werden, heißt es weiter. Der aufgrund psychischer Erkrankungen resultierende Ausfall von Erwerbstätigen für den Arbeitsmarkt sollte bestmöglich verringert. Lange Wartezeiten bei Psychotherapeuten sowie Fachärzten stünden diesen Zielen jedoch entgegen.
Die Unionsfraktion verweist diesbezüglich auf eine Auswertung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die anhand einer Auswertung der Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für das Jahr 2019 eine durchschnittliche Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Beginn einer Psychotherapie von 142 Tagen ermittelte.
Die Abgeordneten fordern deshalb unter anderem, einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu richten mit dem Ziel, die Bedarfsplanung in der Psychotherapie weiterzuentwickeln und dabei die regionalen Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten bedarfsgerecht anzupassen. Die Bundesregierung hatte eine Reform der Bedarfsplanung bereits in ihren Koalitionsvertrag geschrieben – passiert ist indes noch nichts.
Die bisherigen Reformen der Bedarfsplanungen reichten nach Ansicht der Union nicht aus, um die Versorgungslage nachhaltig zu verbessern, denn der Bedarf steige beständig, was auch mit der Entstigmatisierung von psychotherapeutischer Hilfe zusammenhänge. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) prognostizierte zuletzt eine Zunahme der Inanspruchnahme vertragspsychotherapeutischer Leistungen um 23 Prozent bis 2023.
Zudem müsse die Versorgung für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf gezielt gestärkt werden, fordert die Unionsfraktion. Die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für schwer psychisch Kranke (KSV-Psych-RL) sollte entsprechend weiter gefördert und Behandlungskapazitäten gezielt gestärkt werden.
Ferner müsse die psychische Krisen- und Notfallversorgung mit einheitlichen Standards weiter auf- und ausgebaut werden, heißt es in dem Antrag. Für psychische Ausnahmesituationen solle beispielsweise eine einheitliche Notrufnummer eingeführt werden.
Für Kinder und Jugendliche sollten zudem niedrigschwellige und flächendeckende Zugänge zu Beratungs- und Hilfsangeboten ausgebaut werden. Dies könne beispielsweise in Form von schulpsychologischen Unterstützungsangeboten und mehr qualifizierter Schulsozialarbeit erfolgen.
Schließlich sollten nach Ansicht der Union gesetzliche Regelungen über eine angemessene Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten verabschiedet werden. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass ein Großteil der Absolventen des neuen Masterstudiengangs Psychologie und Psychotherapie ab dem kommenden Jahr keine Möglichkeit haben wird, den beruflichen Weg fortzusetzen, weil Weiterbildungsplätze fehlen.
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