Ausland

US-Regierung erlässt Gewissensklausel für Gesundheits­mitarbeiter bei Schwangerschafts­abbrüchen

  • Freitag, 3. Mai 2019
Donald Trump /dpa
Donald Trump /dpa

Washington – Die Regierung von US-Präsident Donald Trump will die Rechte von Ärzten und anderen Gesundheitsmitarbeitern stärken, die aus Glaubensgründen keine Schwan­ger­­schaftsabbrüche oder andere medizinische Eingriffe durchführen wollen. Dabei gehe es um den „Schutz der Gewissensrechte“ für Ärzte, Pfleger, Apotheker, Lehrer, Studenten und glaubensbasierte Wohltätigkeitsorganisationen, sagte Trump gestern im Weißen Haus bei einer Veranstaltung zum Nationalen Gebetstag.

Das Gesundheitsministerium erließ dazu gestern eine sogenannte Gewissensklausel. Dem­nach müssen Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die Geld aus Bundespro­gram­men erhalten, nachweisen, dass sie sich an rund zwei Dutzend Regeln halten, mit denen religiösen Rechte von Mitarbeitern geschützt werden sollen.

Ärzte, Pfleger und andere Mitarbeiter müssen künftig keine Verfahren mehr durchführen, an ihnen teilneh­men oder Überweisungen dafür ausstellen, wenn sie aus moralischen oder religiösen Gründen dagegen sind. Dabei werden explizit Schwangerschaftsabbrüche, Sterilisationen, Sterbehilfe und Patientenverfügungen genannt.

Trump sagte, gemeinsam baue man eine Kultur auf, die Würde und Wert des menschli­chen Lebens schätze. „Jedes Kind, geboren und ungeboren, ist ein heiliges Geschenk Gottes.“ Sein Vizepräsident Mike Pence erklärte, Trumps Regierung habe von Anfang an Schritte ergriffen, um sicherzustellen, „dass die Bundesregierung nie wieder jemand für seine Glaubensüberzeugung bestraft“.

Konservative Gruppen hatten die neue Regelung bereits im Vorfeld begrüßt. Bürger­rechts­organisationen übten dagegen scharfe Kritik. So sprach Fatima Goss Graves vom „National Women's Law Center“ von einem „bösartigen und hinterhältigen Angriff“ auf die Rechte von Patienten. „Persönliche Überzeugungen sollten niemals einen Einfluss auf die Behandlung eines Patienten haben“, erklärte sie in einer Mitteilung.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung