Ärzteschaft

Verbände betonen das Prinzip der Freiberuflichkeit von Ärzten

  • Donnerstag, 7. Mai 2020
/Feodora, stock.adobe.com
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Berlin – Der Arztberuf ist ein freier Beruf und dies gilt auch für Krankenhausärzte. Darauf haben verschiedene Verbände in einem Memorandum hingewiesen. „Der Medizinbetrieb wird immer mehr durch ökonomische Rahmenbedingungen gesteuert und damit fremd­bestimmt“, heißt es in dem Papier des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (SpiFa), des Hartmannbundes, von Medi Geno Deutschland und weiteren Berufsverbänden und Gesellschaften.

Damit drohe das Patientenwohl als das eigentliche Ziel der Krankenversorgung unter die Räder zu kommen. Garant dafür sollte den Verbänden zufolge eigentlich die in der Berufs­ordnung an vorderster Stelle postulierte freie Berufsausübung des Arztes sein, da­mit der Patient möglichst unbeeinflusst von nicht medizinischen und vor allem ökono­misch motivierten Einflüssen behandelt werden könne.

„Angehörige freier Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation per­sön­lich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im ge­meinsamen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit“, erinnern sie in dem Memorandum.

Freiberuflichkeit werde oft mit wirtschaftlicher Selbstständigkeit verwechselt. Sie bedeu­te aber eigentlich, dass der Arzt seine Heilbehandlungstätigkeit unabhängig und wei­sungs­frei erbringen muss, und zwar unabhängig, in welchem Rechtsverhältnis und in welcher Form er seinen Beruf ausübt.

„Im Klartext: Auch der angestellte Arzt im Krankenhaus ist freiberuflich tätig und hat sich konsequent an seine Berufsordnung zu halten“, heißt es in dem Memorandum. Aber die Freiberuflichkeit der Ärzte werde schon seit längerem durch die wirtschaftliche Abhän­gig­keit zum Arbeitgeber Krankenhaus infrage gestellt.

„Das Prinzip des freien Berufes lässt sich deshalb auf Dauer nur stärken, wenn der Kran­kenhausarzt grundsätzlich in seiner medizinischen Indikationsstellung, der Wahl seiner Therapie, aber auch wirtschaftlich wieder unabhängiger vom Krankenhausträger wird“, so die Verbände. So sei der Prototyp des wirtschaftlich unabhängigen am Krankenhaus täti­gen Arztes, nämlich der Belegarzt nahezu verschwunden.

Auch leitende Ärzte seien früher unabhängiger gewesen, weil sie unter anderem durch persönliche Ermächtigungen bei der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt oder ambu­lant und stationär privatärztlich tätig gewesen seien, wobei diese Einnahmen ihnen di­rekt zu Gute gekommen seien. „Fahrlässig hat man diese Einkünfte dem Krankenhaus überlassen, obwohl man unverändert die Leistung weiter persönlich erbringen muss“, kritisieren die Verbände.

„Diese Entwicklung muss zurückgedreht werden, in dem man bis hin in die Berufsord­nung regelt, dass die rechtlichen Grundlagen für die beschriebenen Nebeneinnahmen nicht mehr vertraglich abgedungen werden dürfen, wenn diese Leistungen höchstpersön­lich erbracht werden müssen“, lautet ihre Forderung.

hil

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