Verbraucherzentrale beklagt Datenschutzlücken bei Telemedizin- und Arzttermin-Portalen

Berlin – Bei Telemedizin- und Arzttermin-Portalen, die Videosprechstunden anbieten, zeigten sich immer wieder Datenschutzlücken. Dies bemängelt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv fordert, dass Plattformanbieter Datenschutzstandards für sensible Gesundheitsdaten einhalten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher diese bedenkenlos nutzen können.
„Videosprechstunden sind eine sinnvolle Ergänzung im Gesundheitsbereich. Wenn sie gezielt eingesetzt werden, können sie den Behandlungsprozess ergänzen, den Zugang zu ärztlicher Versorgung verbessern und Ansteckungsrisiken mindern. Dabei ist unverzichtbar, dass die Plattformen geltende Verbraucherschutzstandards erfüllen“, betonte heute Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim vzbv.
Bei der Nutzung von Telemedizin- und Arzttermin-Portalen, die Videosprechstunden anbieten, würden Patienten direkt und indirekt sensible Daten übermitteln – wie den Besuchsgrund oder die jeweilige Facharztrichtung. Auch aus Termindaten ließen sich Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen. Aus Sicht des vzbv sollten diese Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden. Dafür wäre dann eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erforderlich.
Laut einer aktuellen vzbv-Untersuchung holten allerdings sieben der neun geprüften Anbieter keine oder nur eine unzureichende ausdrückliche Einwilligung ein. „Die Anbieter der Plattformen müssen dafür sorgen, dass Datenschutzstandards umfassend umgesetzt werden“, so Moormann.
Acht von neun untersuchten Anbieter geben in der Datenschutzerklärung außerdem an, Trackingdienste zu verwenden. Aus Sicht des vzbv ist es grundsätzlich kritisch, Gesundheitsdaten oder Daten, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen können, für Werbezwecke zu verarbeiten.
Auch der Digital Services Act (DSA), den die EU im Sommer 2022 verabschiedet hat, untersage es Online-plattformen, sensible Daten für Werbung zu verwenden. Der vzbv fordert von den Anbietern, die Regelungen nun schnell umzusetzen. „Nicht nur die reine Übertragung des Videos, sondern auch der Zugang zur Videosprechstunde sollte frei von Tracking und Werbung sein. Sollte es nach Inkrafttreten des DSA Schutzlücken geben, muss die Bundesregierung diese schließen“, betonte Moormann.
Datenschutz ist den Nutzenden wichtig
In einer internetrepräsentativen Online-Befragung im Auftrag des vzbv bestätigen gut drei Viertel der Befragten (76 Prozent), dass ihnen der Schutz ihrer Daten bei digitalen Gesundheitsangeboten sehr beziehungsweise eher wichtig ist. Fast die Hälfte (49 Prozent) macht die Entscheidung davon abhängig, ob sie ein digitales Gesundheitsangebot nutzt.
Laut der Umfrage würden 75 Prozent der Nutzer eine Videosprechstunde eher oder sehr wahrscheinlich erneut nutzen. 45 Prozent der Nicht-Nutzer können sich eine künftige Nutzung grundsätzlich vorstellen. 59 Prozent aller Befragten stimmen voll und ganz oder eher zu, dass die Videosprechstunde zum ergänzenden Standardangebot jeder Praxis gehören sollte. Zudem hätte sich fast die Hälfte (48 Prozent) im Vorfeld der Videosprechstunde mehr Informationen zum Ablauf gewünscht.
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