Ärztekammer will Grenzen für telemedizinische Versorgung

Magdeburg – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat sich für eine Begrenzung der telemedizinische Betreuung von Patienten ausgesprochen.
„Die Politik verfolgt das Ziel der verstärkten, rein virtuellen Patientenbetreuung“, sagte der Präsident der Kammer Uwe Ebmeyer am vergangenen Wochenende in Wittenberg. Qualitätsstandards sähen die Vorhaben aber nicht vor. Diese seien jedoch „essenziell“.
Die Kammerversammlung wies daraufhin, dass sich in der Coronapandemie die Zahl der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen massiv erhöht habe, die auf der Basis rein digitaler Konsultationen erstellt worden seien.
Außerdem etablierten sich zunehmend Organisationen, die ausschließlich telemedizinische Dienstleistungen anböten. Nicht selten hätten diese Unternehmen formal einen Sitz in Deutschland, nutzten jedoch ausländische Standorte und Ärzte für die angebotenen Dienstleistungen.
„Diese Onlinepraxen bergen bei einer Aufhebung der Begrenzung des Anteils telemedizinischer Leistungen am Gesamtleistungsvolumen die Gefahr, dass Informationsverluste durch fehlenden persönlichen Patientenkontakt sowie durch fehlende körperliche und technische Untersuchungen entstehen und dadurch die Qualität von Diagnostik und Therapie gemindert wird“, warnte die Kammerversammlung.
Die Delegierten votierten einstimmig dafür, auf dem anstehenden Deutschen Ärztetag von der Politik Grenzen für die virtuelle Patientenbetreuung zu fordern. „Telemedizinische Angebote können die wohnortnahe ambulante haus- und fachärztliche sowie stationäre Versorgung ausschließlich ergänzen, jedoch nicht ersetzen“, betonten die Kammerdelegierten.
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