Vergütungsunterschiede: Bereinigung nicht überall gelungen
Frankfurt am Main – Das im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung vereinbarte Ziel, ungerechtfertigte Vergütungsunterschiede innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abzubauen, ist nur teilweise umgesetzt worden. Das hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei einer wahlpolitischen Veranstaltung der KV Hessen gestern in Frankfurt am Main eingeräumt. Während es einigen KVen gelungen sei, das Vergütungsniveau mit den Krankenkassenverbänden zu korrigieren, sei diese Frage in anderen KVen, unter anderem in Hessen, nach wie vor offen.
Im Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurden Rahmenbedingungen für eine Überprüfung von Honorarunterschieden eingebaut, soweit sie nicht auf eine unterschiedliche Morbidität der Bevölkerung zurückzuführen sind. Bei den Honorarverhandlungen für 2017 konnten die KVen darüber mit den Krankenkassen verhandeln. Problematisch für die Ärzteseite ist dabei, dass die Beweislast für ein zu niedriges Vergütungsniveau bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegt. Die für eine Beurteilung ebenfalls notwendigen Leistungsdaten der Krankenhäuser liegen nach Angaben der KV Hessen aber nur den Krankenkassen vor.
Gröhe hält extrabudgetäre Leistungen für richtigen Weg
In der Veranstaltung, in der der Minister Fragen von Ärzten beantwortete, wurde Gröhe auch mit dem thematischen Dauerbrenner der Vergütung gleicher Leistungen in Kliniken und für niedergelassene Ärzte konfrontiert. Er ließ die Kritik an der nach wie vor unterschiedlichen Honorierung nur zum Teil gelten. Immerhin habe es in den vergangenen Jahren eine erhebliche Zunahme extrabudgetärer Leistungen im ambulanten Sektor gegeben, worauf die KBV in ihren Honorarberichten nicht ohne Stolz verweisen würde. Solche extrabudgetären Leistungen seien ein richtiger Weg im Ringen um dieses Ziel, so Gröhe.
Bei der Rolle, die Arztassistenten (Physician Assistants) künftig im Gesundheitswesen spielen sollen, wies der Minister Befürchtungen – besonders der Hausärzte – zurück, wonach dieser als „Hilfsarzt“ zu sehr in ärztliche Kompetenzen eingreifen könne. Vielmehr gehe es um unterstützende Tätigkeiten für im Netz tätige Ärzte, etwa im ländlichen Bereich und bei Hausbesuchen. Gröhe verwies auf eine „richtungsweisende“ Debatte des jüngsten Ärztetages in Freiburg zu diesem Thema und forderte, diese Funktion nicht gegen die der ärztlichen Tätigkeit zu stellen: „Der Physician Assistant steht nicht in Konkurrenz zum Arzt.“
Der CDU-Politiker verteidigte zudem die viel kritisierte Einrichtung der Terminservicestellen als einen richtigen Schritt. Trotz einer guten fachärztlichen Versorgung gebe es Probleme bei den Wartezeiten. Das lasse sich nicht wegdiskutieren. Wer aber sage, dass eine Bürgerversicherung schlecht sei, der müsse im Gegenzug auch überzeugende Antworten auf die Behauptung einer Zwei-Klassen-Medizin geben.
In einer gesundheitspolitischen Bilanz der Bundesregierung hob Gröhe unter anderem das Präventionsgesetz, die „Modernisierung“ der Pflegeausbildung (ab 2020 zweijährige allgemeine Pflegeausbildung mit anschließender einjähriger Spezialisierung in der Alten- oder Kinderkrankenpflege) sowie eine gerechtere Gestaltung der Teilhabe an Pflegeversicherungsleistungen hervor.
Das Ziel des Bundesgesetzgebers, Antworten auf die zunehmenden Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft und ihrer medizinischen und pflegerischen Versorgung zu finden und den gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen, könne aber nur gelingen, wenn die Bundesländer beziehungsweise die beteiligten Organisationen und Verbände die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben mit Leben erfüllten.
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