Verordnung der HIV-Präexpositonsprophylaxe wird einfacher

Berlin – Ab Juli gelten für Praxen neue fachliche Voraussetzungen für die Verordnung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP). Auf eine entsprechende Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) weist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä) hin.
So müssen interessierte Medizinerinnen und Mediziner zum Beispiel nur noch insgesamt acht statt 16 Stunden in einer HIV-Schwerpunktpraxis oder entsprechenden Krankenhausstation hospitieren. Der theoretische Teil der Fortbildung darf nun auch online absolviert werden.
Während der Hospitanz müssen zudem weniger Patienten oder PrEP-Nutzende als zuvor mitbehandelt werden. Auch für den dauerhaften Nachweis der „fachlichen Befähigung“ werden Barrieren abgebaut: Während nach wie vor laufend Fortbildungspunkte gesammelt werden müssen, um die Qualifikation zu behalten, müssen im Jahr nur noch durchschnittlich sieben PrEP-Nutzer in der Praxis betreut werden. Vorher waren es 15 Personen.
Die dagnä verspricht sich von den Neuerungen bundesweit eine bessere Versorgung mit PrEP-Medikamenten – vor allem auf dem Land, wo es nur wenige HIV-Schwerpunktpraxen gibt.
Vor allem kleinere Praxen würden so ermutigt, sich um eine Abrechnungsgenehmigung für die PrEP zu bemühen. „So profitieren am Ende besonders die Patienten, die Schwierigkeiten hatten, eine Praxis in ihrer Nähe zu finden – man muss nicht mehr in einer Großstadt leben oder dorthin reisen, um sich mit einer qualifizierten PrEP-Verordnung vor HIV zu schützen“, sagte dagnä-Vorstandsmitglied Katja Römer.
Gesetzliche Versicherte haben seit 2019 Anspruch auf die PrEP. Mittlerweile nutzen in Deutschland laut der dagnä knapp 40.000 Menschen diese Möglichkeit.
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