Politik

Verschreibungs­pflichtige Medikamente: Meinungsbildung zu Versandhandelsverbot nicht abgeschlossen

  • Mittwoch, 4. April 2018
/dpa
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Berlin – Ob das im Koalitionsvertrag enthaltene Versandhandelsverbot für verschrei­bungs­pflichtige Medikamente umgesetzt wird, ist offenbar noch unklar. „Der Meinungs­bildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen.

Grundlage für die Meinungsbildung sei die Entscheidung des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016. Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutsch­land geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde aus­ländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt. Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, betreiben nur rund 150 der zum Ende des Jahres 2017 19.748 Apotheken in Deutschland selbst einen „ernstzunehmenden Versandhandel“. Demnach verfügen 3.620 Apotheken über eine Versandhandels­erlaubnis. Davon haben 1.272 Apotheken den Internethandel angezeigt.

Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) erwirtschaften die Apotheken nur ein bis zwei Prozent des Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den Versand dieser Medikamente.

hib/EB

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