Ärzteschaft

Vertreterversammlung der KV Bayerns beschließt Schutzschirm

  • Freitag, 19. Juni 2020
/picture alliance, Josef Wildgruber
/picture alliance, Josef Wildgruber

München – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat einen Schutzschirm für hohe Verluste durch zu geringe Fallzahlen und Patien­ten­kontakte auf Grund der Coronapandemie beschlossen.

Dadurch ist abgesichert, dass Praxen bei Vorliegen entsprechender Rückgänge mindes­tens 90 Prozent des Honorars aus dem Vorjahres-Quartal erhalten können.

Die VV befasste sich zudem der Telematikinfrastruktur (TI). So waren im ersten Quartal 2020 in Bayern 13.875 Praxen an die TI angeschlossen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass fast ein Viertel der bayerischen Praxen noch nicht an die TI angebunden sind und damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Honorarkürzungen in Kauf nehmen.

Sollten Mitglieder der KVB Widerspruch gegen die Honorarkürzungen einlegen, dann können laut KVB-Vorstand die Kürzungen auf Wunsch bis zu einer höchstrichterlichen Ent­scheidung ruhend gestellt werden. Kritik übte der Vorstand an der Rechtsverordnung zur Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen.

Hier werde eine viel zu oberflächliche Prüfung vorgegeben. Zudem sei weder ein Wirk­samkeitsnachweis noch ein Ausschluss von Nebenwirkungen und Risiken gefordert, so Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp.

Auf diesem Wege bringe man zwar eventuell rascher digitale Anwendungen in die Pra­xen, allerdings um den Preis einer Gefährdung des vertrauensvollen Verhältnisses zwi­schen Patienten und Ärzten sowie Psychotherapeuten.

Umfassend fiel die Kritik des Vorstands der KVB am geplanten Patientendaten­schutz­­ge­setz (PDSG) aus. Als kritisch zu betrachten seien insbesondere die Verar­beitung von Pa­tien­tendaten durch die Krankenkassen, die vorgesehene Datenfrei­gabe zu Forschungs­zwe­cken sowie die Zuschreibung der Verantwortung für die Kompo­nenten der dezentra­len TI an die Ärzte und Psychotherapeuten.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung