Vertreterversammlung der KV Bayerns beschließt Schutzschirm

München – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat einen Schutzschirm für hohe Verluste durch zu geringe Fallzahlen und Patientenkontakte auf Grund der Coronapandemie beschlossen.
Dadurch ist abgesichert, dass Praxen bei Vorliegen entsprechender Rückgänge mindestens 90 Prozent des Honorars aus dem Vorjahres-Quartal erhalten können.
Die VV befasste sich zudem der Telematikinfrastruktur (TI). So waren im ersten Quartal 2020 in Bayern 13.875 Praxen an die TI angeschlossen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass fast ein Viertel der bayerischen Praxen noch nicht an die TI angebunden sind und damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Honorarkürzungen in Kauf nehmen.
Sollten Mitglieder der KVB Widerspruch gegen die Honorarkürzungen einlegen, dann können laut KVB-Vorstand die Kürzungen auf Wunsch bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt werden. Kritik übte der Vorstand an der Rechtsverordnung zur Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen.
Hier werde eine viel zu oberflächliche Prüfung vorgegeben. Zudem sei weder ein Wirksamkeitsnachweis noch ein Ausschluss von Nebenwirkungen und Risiken gefordert, so Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp.
Auf diesem Wege bringe man zwar eventuell rascher digitale Anwendungen in die Praxen, allerdings um den Preis einer Gefährdung des vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Patienten und Ärzten sowie Psychotherapeuten.
Umfassend fiel die Kritik des Vorstands der KVB am geplanten Patientendatenschutzgesetz (PDSG) aus. Als kritisch zu betrachten seien insbesondere die Verarbeitung von Patientendaten durch die Krankenkassen, die vorgesehene Datenfreigabe zu Forschungszwecken sowie die Zuschreibung der Verantwortung für die Komponenten der dezentralen TI an die Ärzte und Psychotherapeuten.
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