Politik

Verwirrung bei Hilfsmittelaus­schreibungen

  • Mittwoch, 10. Mai 2017
/Gabriele Rohde, stock.adobe.com
/Gabriele Rohde, stock.adobe.com

Berlin – Für Verwirrung und Dissenz bei den Ausschreibungen der Krankenkassen für die Hilfsmittelversorgung sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf vom vergangenen Dezember. Darauf hat jetzt der Bundesverband Medizintechnologie BVMed hingewiesen. Laut BVMed interpretierten einige Krankenkassen das Urteil des OLG so, dass auch im Hilfsmittelbereich künftig nur noch Ausschreibungen oder Beitrittsverträge nach dem Open-House-Modell zulässig seien. Das bedeutet, dass die Kassen die Vor­gabe der Vertragsinhalte und -preise einseitig vorgeben.

Der BVMed als Vertreter der Hersteller wiederum hält Open-House-Verträge von Kran­ken­kassen in der Hilfsmittelversorgung für unzulässig. „Die Krankenkassen dürften nicht durch einseitige Vorgaben von Vertragsinhalten den Willen des Gesetzgebers durch die gerade erst verabschiedete Hilfsmittelreform (HHVG) konterkarieren“, sagte BVMed-Ge­schäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt.

Vielmehr seien Verträge, die auf Grundlage vorheriger Verhandlungen zustande kämen und denen dann alle geeigneten Leistungserbringer beitreten könnten, rechtskonform und weiterhin zulässig. Der Ver­band spricht sich für solche Verhandlungsverträge als erste Option in der Hilfs­mittelver­sorgung aus, um eine qualitative Versorgung der Pa­tienten mit Hilfsmitteln sicherzu­stellen.

Mitte Februar hatte der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das HHVG beschlossen. Es soll unter anderem die Qualität der Hilfsmittelversorgung ver­bess­ern. Mit der Reform erhalten Patienten bei Heil- und Hilfsmitteln künftig Wahlmög­lich­­keiten bei zuzahlungsfreien Mitteln.

Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich müssen die Krankenkassen künftig bei ihren Vergabeentscheidungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Pro­dukte berücksichtigen, die über die Mindest­erfor­der­nisse hinausgehen. Für „Hilfsmittel mit hohem individuellen Anpassungsbedarf“ dür­fen die Kassen keine Ausschreibungen mehr vornehmen.

Hilfsmittel sind technische Gegenstände, mit denen gesundheitliche Defizite ausgegli­chen werden sollen –  dazu gehören Inkontinenzhilfen, Prothesen, Rollatoren und vieles mehr.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung