Verwirrung bei Hilfsmittelausschreibungen

Berlin – Für Verwirrung und Dissenz bei den Ausschreibungen der Krankenkassen für die Hilfsmittelversorgung sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf vom vergangenen Dezember. Darauf hat jetzt der Bundesverband Medizintechnologie BVMed hingewiesen. Laut BVMed interpretierten einige Krankenkassen das Urteil des OLG so, dass auch im Hilfsmittelbereich künftig nur noch Ausschreibungen oder Beitrittsverträge nach dem Open-House-Modell zulässig seien. Das bedeutet, dass die Kassen die Vorgabe der Vertragsinhalte und -preise einseitig vorgeben.
Der BVMed als Vertreter der Hersteller wiederum hält Open-House-Verträge von Krankenkassen in der Hilfsmittelversorgung für unzulässig. „Die Krankenkassen dürften nicht durch einseitige Vorgaben von Vertragsinhalten den Willen des Gesetzgebers durch die gerade erst verabschiedete Hilfsmittelreform (HHVG) konterkarieren“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt.
Vielmehr seien Verträge, die auf Grundlage vorheriger Verhandlungen zustande kämen und denen dann alle geeigneten Leistungserbringer beitreten könnten, rechtskonform und weiterhin zulässig. Der Verband spricht sich für solche Verhandlungsverträge als erste Option in der Hilfsmittelversorgung aus, um eine qualitative Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln sicherzustellen.
Mitte Februar hatte der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das HHVG beschlossen. Es soll unter anderem die Qualität der Hilfsmittelversorgung verbessern. Mit der Reform erhalten Patienten bei Heil- und Hilfsmitteln künftig Wahlmöglichkeiten bei zuzahlungsfreien Mitteln.
Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich müssen die Krankenkassen künftig bei ihren Vergabeentscheidungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte berücksichtigen, die über die Mindesterfordernisse hinausgehen. Für „Hilfsmittel mit hohem individuellen Anpassungsbedarf“ dürfen die Kassen keine Ausschreibungen mehr vornehmen.
Hilfsmittel sind technische Gegenstände, mit denen gesundheitliche Defizite ausgeglichen werden sollen – dazu gehören Inkontinenzhilfen, Prothesen, Rollatoren und vieles mehr.
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