Ärzteschaft

Videosprechstunden bis Ende des Jahres unbegrenzt möglich

  • Freitag, 18. September 2020
/Andrey Popov, stock.adobe.com
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Berlin – Auch im vierten Quartal 2020 gelten aufgrund der Coronaviruspandemie zahlreiche Sonderregelungen in der ambulanten Versorgung. So können Videosprech­stunden weiterhin unbegrenzt angeboten werden.

Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt. Seit dem zweiten Quartal sind die für Videosprechstunden geltenden Beschränkungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. Diese Regelung wurde jetzt über den 30. September hinaus bis Ende des Jahres verlängert.

Ebenfalls verlängert werden die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) sowie in der Sozialpsychiatrie die funktionelle Entwicklungstherapie.

Weitere Regelungen, die bis zum 31. Dezember verlängert wurden, betreffen den Beginn einer Heilmitteltherapie innerhalb von 28 Tagen nach Verordnungsdatum (regulär: 14 Tage) und das Therapiegespräch zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidab­hängiger. Auch die Umwandlung genehmigter Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie wird verlängert.

Die genehmigungsfreien Krankentransporte von COVID-19-Patienten zur ambulanten Behandlung sind bis zum Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite gültig. Dies gilt auch für Patienten, die nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehen.

Die KBV weist zudem darauf hin, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern einen Grundlagenbeschluss gefasst hat, der regionale Ausnahmeregelungen ermöglicht.

Auf ihrer Themenseite zum Coronavirus stellt die KBV alle geltenden Sonderregelungen mit Details und Gültigkeit übersichtlich dar.

EB/aha

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