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Vom Arbeitgeber bezahlte allgemeine Gesundheitskurse gelten als Arbeitslohn

  • Donnerstag, 28. März 2019
/contrastwerkstatt, stockadobecom
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München – Wenn Arbeitgeber Kurse zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge bezahlen, gilt dies als sogenannter steuerbarer Arbeitslohn. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in Mün­chen in einem gestern veröffentlichten Urteil. Anderes gilt danach nur für Kurse zu tätigkeitsbezogenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, so der BFH (Az: VI R 10/17).

Damit wiesen die Richter das Anliegen eines Unternehmens aus dem Rheinland ab, das seinen Beschäftigten eine „Sensibilisierungswoche“ angeboten hatte. Diese umfasste Kurse und Workshops zu Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung und Eigendiag­nostik, Herz-Kreislauf-Training, Achtsamkeit und Eigenverantwortung sowie ein Koordina­tions­training für den Alltag.

In den drei Jahren 2008 bis 2010 nahmen 16,5 Prozent der Arbeitnehmer an einer sol­chen „Sensibilisierungswoche“ teil. Sie bezahlten die Anreise und waren gehalten, Urlaub zu nehmen. Die Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Kurs bezahlte das Unterneh­men.

Im Zuge einer Betriebsprüfung meinte das Finanzamt, es handele sich bei den Ausgaben um Arbeitslohn, der versteuert werden muss. Weil das Unternehmen keine Einkommens­teuer abgezweigt und abgeführt hatte, forderte das Finanzamt diese nun nach. Dagegen argumentierte das Unternehmen, bei der „Sensibilisierungswoche“ gehe es um Personal- und Organisations­entwicklung, Führungsstile und Kommunikation im Unternehmen.

Der BFH gab nun dem Finanzamt recht. Zwar könnten „Maßnahmen zur Vermeidung berufsspezifischer Erkrankungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und deshalb nicht als Arbeitslohn einzustufen sein“. Die Sensi­bilisierungswoche sei aber „eine allgemein gesundheitspräventive Maßnahme auf frei­williger Basis“ gewesen. Dies gelte als Arbeitslohn.

Allerdings verwiesen die Münchener Richter auf eine Klausel im Einkommensteuergesetz, die auch eine breitere betriebliche Gesundheitsförderung begünstigt. Dies setzt aller­dings eine Zertifizierung voraus und ist auf 500 Euro je Arbeitnehmer und Jahr gedeckelt.

afp

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