Politik

Warken: Ambulanter Bereich ist „Rückgrat des Systems“

  • Freitag, 20. März 2026
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Berlin – Die ambulante Versorgung stellt „das Rückgrat des Systems“ dar. Das betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) heute auf dem SpiFa-Fachärztetag. Sie warb mit Blick auf anstehende Vorhaben zugleich für Offenheit gegenüber Veränderungen.

So werde etwa die Umsetzung eines Primärversorgungssystems „keine einfache Aufgabe“, sagte Warken. Die dafür notwendige Neuorganisation sei komplex im Detail – der Austausch hierzu im Rahmen des Fachdialogs laufe aber gut, konstruktiv und vertrauensvoll. Eine Einschätzung, die auch Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa), ausdrücklich teilte.

Im Zuge des Fachdialogs seien zwar durchaus „unterschiedliche Sichtweisen“ geäußert worden, so Warken, sie sei aber hinsichtlich einer guten Lösung trotzdem zuversichtlich. „Wir werden auch im weiteren Verfahren natürlich die Expertise der Fachärzte brauchen, um die Reform erfolgreich zu gestalten.“

„Bis zum Sommer“ wolle man ein Konzept vorlegen, welches insbesondere den Aspekt der „Teamleistung“ berücksichtigen soll. Die ambulante Versorgung gehöre „auf breitere Schultern“ verteilt, wie es schon jetzt in vielen Praxen gängig sei.

„Ich weiß, auch das erfordert ein Umdenken und damit stößt man nicht überall direkt auf offene Ohren, aber ich meine, die kluge Einbindung der Kompetenzen von verschiedenen nicht ärztlichen Gesundheitsberufen kann auch die Ärzte insgesamt, aber auch sie als Fachärztinnen und Fachärzte entlasten und die nicht ärztlichen Gesundheitsberufe werden damit auch als Tätigkeitsfeld attraktiver“, sagte die Ministerin.

Mit Blick auf die seitens der Ärzteschaft viel kritisierten Apothekenreform bekräftigte Warken, man wolle den „Apothekern mehr Raum“ geben, sich noch stärker in die Gesundheitsversorgung mit einzubringen. „Wir wollen, dass die Apotheken alle Impfungen künftig durchführen können, die kein Lebendimpfstoffe enthalten. Also zum Beispiel Impfungen gegen Tetanus oder FSME“, so die Ministerin.

Apotheken sollten Schnelltests anbieten können gegen bestimmte Erreger, zum Beispiel Grippeviren und sie sollten auch eine stärkere Rolle bei der Früherkennung und Prävention von Volkskrankheiten spielen. Das gilt Warken zufolge auch bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Tabakkonsum. Darüber hinaus sollten Apotheken auch in bestimmten Fällen ein verschreibungspflichtiges Medikament abgeben können, ohne dass eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

Ihr sei bewusst, das dies von der Ärzteschaft höchst kritisch gesehen wird, so Warken. Den Status Quo beizubehalten, stelle aber keine Lösung dar. Sie appellierte in Richtung Ärzteschaft, sich bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren weiter aktiv einzubringen. „Ich glaube, am Ende des Tages finden wir einen Weg, der alle Bedenken dann auch in den Blick nimmt und eine gute Lösung sein wird.“

Digitalisierung nutzenstiftend ausbauen

Eine zukunftsfeste Versorgung könne zudem nicht gelingen, wenn man nicht die Potenziale der Digitalisierung noch stärker ausschöpft, betonte Warken. Auch und gerade im Primärversorgungssystem sollten digitale Elemente eine große Rolle spielen. „Zum Beispiel auf dem Tisch liegen, das wissen Sie auch, die digitale Ersteinschätzung, die digitale Terminvermittlung und die elektronische Überweisung, all diese Dinge werden im Moment besprochen.“

Diese Instrumente würden in das geplante Primärversorgungssystem dann auch Einzug finden, so die Ministerin. Man überlege beispielsweise bereits sehr genau, welche Funktionen eine elektronische Überweisung künftig übernehmen könne und solle. Es gehe darum, den ganzen Überweisungsprozess neu zu denken, sagte sie.

Darauf, dass im Zuge des Primärversorgungssystems unter anderem ein verbesserter Informationsfluss per digitaler Überweisung zwingend notwendig ist, wies Spifa-Chef Heinrich bereits gestern hin.

Warken thematisierte zudem die digitale Terminvermittlung, auch hier habe die Fachärzteschaft schon einige Ideen in die Debatte eingebracht. „Dafür herzlichen Dank und ich kann Ihnen sagen, wir setzen in dem Bereich auf eine starke Selbstverwaltung, denn die Terminvermittlung und die Bereitstellung eines entsprechenden Terminangebots sind Teil des Sicherstellungsauftrages.“ Erste gesetzliche Grundlagen zu diesen und weiteren Digitalthemen erarbeite man gerade im neuen Digitalgesetz, parallel zum Primärversorgungsgesetz.

aha

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