Politik

Warken gibt erste Details zur Pflegereform bekannt

  • Montag, 11. Mai 2026
/Tatjana Balzer, stock.adobe.com
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Berlin/Hannover – Härtere Anspruchsvoraussetzungen bei den Pflegegraden, die Zusammenlegung von Einzelleistungen und Anspruch auf eine professionelle Pflegebegleitung: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Wochenende erste Details zu ihrer geplanten Reform der Pflegeversicherung bekannt gegeben. Patientenschützer üben schon jetzt scharfe Kritik.

In einem Interview mit der Rheinischen Post kündigte Warken an, keine Pflegegrade streichen zu wollen. „Wir werden aber bei der Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 auf die wissenschaftliche Empfehlung zurückgehen müssen, die vor deren Einführung erarbeitet wurde“, sagte Warken.

Bei der Einführung der fünf Pflegegrade 2017 sei davon abgewichen worden, erläuterte die Ministerin: „Man hat die Anspruchsvoraussetzungen deutlich niedriger gesetzt und hat die Leistungen komfortabler gestaltet für die Betroffenen. Dies können wir uns heute, zehn Jahre später, aber schlichtweg nicht mehr leisten.“

Man werde Betroffene weiterhin unterstützen – „unbürokratischer, flexibler, aber auch zielgerichteter“, versicherte Warken. „Die von mir eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat gute Vorschläge dazu gemacht. Wir wollen nun transparente Budgets schaffen, dafür viele Einzelleistungen zusammenlegen sowie ein Budget für Akut- und Notfälle einführen.“ Das schaffe eine deutliche Vereinfachung und für viele auch spürbare Verbesserungen, so die Politikerin.

Zudem wolle sie den Anspruch auf eine professionelle Pflegebegleitung einführen, um Angehörige gezielt zu unterstützen. „Gleichzeitig müssen wir aber klar definieren, was die Pflegeversicherung imstande ist zu übernehmen: Sie ist eine Teilleistungsabsicherung und kann nicht für die gesamten Kosten im Pflegefall einspringen“, betonte Warken.

Um dem starken Anstieg bei den Zuschüssen von Pflegebedürftigen bei längeren Heimaufenthalten entgegenzuwirken, schlägt sie vor, die Gewährung der Zuschüsse zu strecken. Gleichzeitig müsse aber auch die Entwicklung der Heimkosten insgesamt gebremst werden. „Die bürokratischen und baulichen Anforderungen an Heime müssen sinken“, betonte Warken. Besonders die Bundesländer sieht sie an dieser Stelle in der Pflicht.

Ziel müsse es sein, dass die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner nicht weiter unkontrolliert stiegen. Dazu trage die Senkung von Heimkosten neben der Pflege bei. „Aber auch die künftig regelmäßige Leistungsanpassung, die ich vorschlage“, betonte Warken. „Bisher ist das nämlich nicht vorgesehen, die Leistungen würden deshalb spätestens ab 2029 jedes Jahr an Wert verlieren.“

Auch zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und zu Beschränkungen der Familienmitversicherung äußerte sich die Gesundheitsministerin. „Wir wollen das für SPV und GKV gleich handhaben. Unser Ziel ist ja auch hier eine Beitragsstabilität – im Gegensatz zu den vergangenen Jahren. Auch in der Pflegeversicherung müssen wir höhere Einkommen etwas stärker belasten“, sagte Warken dazu. Um die steigenden Kosten für die Generation der Babyboomer abzumildern, soll der Pflegevorsorgefonds besser und ertragreicher angelegt werden als bislang.

Darüber hinaus setzt Warken auf einen langen Erhalt der Selbstständigkeit. Dies gehe über Prävention, die Einführung einer persönlichen Pflegebegleitung und die Stärkung der geriatrischen Rehabilitation hinaus, so Warken. „Wir wollen Pflegerisiken frühzeitig angehen und möglichst sogar abwenden. Die Herausforderungen in der Pflege sind riesig. Dennoch müssen Personen, die plötzlich krank oder pflegebedürftig werden sich auf das Netz verlassen können, das wir alle mit den Beiträgen aufgespannt haben“, sagte sie.

Die Bundesgesundheitsministerin machte zudem auf das erwartete Milliardendefizit in der Pflegeversicherung aufmerksam. Für 2027 rechnet sie mit mehr als 7,5 Milliarden Euro, 2028 bereits mit über 15 Milliarden Euro.

„Es werden immer mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft, was aber nur zu einem kleinen Teil mit der demografischen Entwicklung zu erklären ist“, so Warken.

Seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs habe sich die Zahl der Anspruchsberechtigten verdoppelt und liege mit mehr als sechs Millionen Menschen weit höher, als damals prognostiziert worden sei. Mittlerweile würden auch Personengruppen erfasst, „von denen das damals niemand gedacht hat, etwa viele Kinder und Jugendliche mit ADHS.“

Kritische Stimmen aus dem Patientenschutz

Kritik an den bisherigen Plänen zur Pflegereform kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Die Bundesregierung selbst befeuert die Finanzkrise der Pflegeversicherung“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Offenbar wollten Warken und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) weder die Coronakredite zurückzahlen noch die Rentenversicherungsleistungen für pflegebedürftige Angehörige und die Ausbildungskosten aus Steuermitteln tragen. „Das zusammen würde aber die Pflegeversicherung sofort um neun Milliarden Euro entlasten."

Die Gesundheitsministerin betreibe „Volksverdummung“ mit ihrer Aussage in dem Interview, dass pflegebedürftige Kinder mitverantwortlich für das Defizit seien. „Schließlich sind nur wenige Prozent der sechs Millionen hilfsbedürftigen Menschen in dieser Altersgruppe“, so Brysch. Warken dürfe die Hilfsbedürftigkeit von Kindern „keinesfalls“ bagatellisieren, forderte Brysch. Ein erheblicher Teil der Betroffenen habe durch ernsthafte Beeinträchtigungen Pflegegrad 2 oder 3.

Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte, statt die „wirklich notwendigen grundlegenden Reformen anzugehen“, wolle Warken „bei den Schwächsten kürzen“. Nötig sei der Umbau des Systems zu einer Pflegevollversicherung, „die das Pflegerisiko voll auffängt“ und in die alle einzahlten. Er rechne damit, dass die Ankündigung, Besserverdienende stärker zur Kasse zu bitten, „kosmetisch ausfallen wird“, sagte Pellmann.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe forderte von Warken „konkrete Lösungen“ und eine „echte Pflegereform“. Sie müsse Antworten finden auf die beiden zentralen Herausforderungen in der Pflege, nämlich wie eine generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung gewährleistet und trotz anhaltenden Fachkräftemangels eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden könne.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) bezeichnete die Zahlen zur Pflegeversicherung als „alarmierend" und begrüßte die Reformpläne von Warken. „Die Pflegeversicherung muss ihre Leistungen auf diejenigen konzentrieren, die sie wirklich benötigen", erklärte der PKV-Verband. Es sei daher richtig, dass Warken die Begutachtung neu gewichten wolle. Die gesetzliche Pflegeversicherung „ist und bleibt ein Teilleistungssystem“, fuhr der Verband fort. Zusätzliche private Vorsorge und mehr Eigenverantwortung seien deshalb notwendig.

Auch die Caritas wendet sich gegen eine höhere Belastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Bei der stationären Pflege dürften die Kosten für die Pflegebedürftigen nicht weiter steigen, sagte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa den Zeitungen der Mediengruppe Bayern mit Sitz in Passau.

Die Chefin des katholischen Wohlfahrtsverbandes erklärte, aktuell werde diskutiert, die Eigenanteile erst nach 18 Monaten Aufenthalt in einer Einrichtung zu senken, und nicht wie bisher nach zwölf Monaten. „Das würde zwar der Pflegeversicherung kurzfristig Kosten ersparen, dauerhaft aber das Stufenmodell der Entlastung diskreditieren, das schon heute vielen als ungenügend gilt.“

Die Neuregelung würde Welskop-Deffaa zufolge den Anreiz erhöhen, vorhandenes Vermögen vor Eintritt des Pflegefalls an Kinder und Enkel zu verschenken. Die Caritas-Chefin mahnte: „Die Loyalität der Versicherten mit ihrer solidarischen Pflegeversicherung darf durch Anreizeffekte dieser Art nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Die Verantwortungsbereitschaft von pflegenden Angehörigen müsse unbedingt geschützt werden, fügte Welskop-Deffaa hinzu. „Bei der Reform der Pflegeversicherung darf es auf keinen Fall zu Verschlechterungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung, der nach Kinderzahl gestaffelten Beitragshöhe und der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige kommen.“

Die Pflegeversicherung sei eine Teilleistungsversicherung, die sich signifikant auf die familiäre Generationensolidarität stütze. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt klargestellt, dass der „generative Beitrag“ in der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden müsse als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung, betonte die Caritas-Präsidentin.

nfs/dpa/afp/kna

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