Ärzteschaft

Warte­zeiten-Diskussion: KV Saarland verweist auf „dringliche Überweisung“

  • Mittwoch, 22. Januar 2014

Berlin – In der Diskussion über zu lange Wartezeiten für Patienten in Arztpraxen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Saarland darauf hingewiesen, dass in ihrem Bundes­land ein unbürokratisches Verfahren etabliert wurde. Seit 2010 gibt es dort die „dring­liche Überweisung“. Dahinter steht ein Verfahren, auf das man sich nach Angaben der KV seinerzeit mit dem Saarländischen Hausärzteverband und dem Facharztforum Saar geeinigt habe.

„Wir versuchen, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten“, betonte der KV-Vorstandsvorsitzende Gunter Hauptmann. Im Fall einer eiligen Überweisung kopiert der Hausarzt demnach das Formular, das bereits die Verdachtsdiagnose oder den Hinweis enthält, welche Untersuchungen als nötig erachtet werden. Er ergänzt auf dem Ausdruck seine Kontaktdaten sowie einen Hinweis auf die Dringlichkeit.

Dringlichkeitsstufe 1 bedeutet, dass ein Termin innerhalb von 48 Stunden nötig scheint, Dringlichkeitsstufe 2 bedeutet, dass ein Termin innerhalb von einer Woche erfolgen sollte. Diese Kopie leitet er  an den benötigten Facharzt weiter, der wiederum den überweisenden Hausarzt über den genauen Termin informiert und möglicherweise um zusätzliche Angaben bittet. „Wenn weitere Details geklärt werden müssen, machen wir das sowieso telefonisch“, betonte Hauptmann.

Der saarländische Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU) erklärte, dieses Modellprojekt könne „ein wichtiger Baustein zur patientenorientierten Steuerung im Gesundheitswesen“ werden. „Daher werden wir es jetzt mit einem Beirat begleiten, evaluieren und die Ergebnisse anschließend in Berlin vorstellen.“ Dem Beirat unter seinem Vorsitz gehören  unter anderem Eberhard Wille an, Wirtschaftswissenschaftler und stellvertretender Vorsitzender im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, sowie Wolfgang Zöller (CDU), bis vor kurzem Patientenbeauftragter der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass Wartezeiten auf einen Arzttermin für gesetzlich Krankenversicherte deutlich reduziert werden sollen. Im Regelfall solle eine Wartezeit von vier Wochen nicht überschritten werden, heißt es dort.

EB/Rie

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