Politik

Weiter keine Einigung bei Kosten für Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen

  • Mittwoch, 1. April 2026
/Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
/Wellnhofer Designs, stock.adobe.com

Düsseldorf – Im Konflikt um die Kosten für Rettungsdiensteinsätze in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist weiter keine Lösung in Sicht. Eine bis Ostern erhoffte Einigung ist nicht zustande gekommen. Die Gespräche würden nach den Feiertagen fortgesetzt, teilte die Landesregierung mit.

Der Streit könnte unmittelbare finanzielle Auswirkungen für gesetzlich versicherte Patienten haben: Finden Krankenkassen und Kommunen keine Lösung, müssten Patienten vielerorts wohl einen Eigenanteil von mehreren hundert Euro bezahlen, wenn sie einen Rettungswagen rufen. Die Stadt Essen hatte als erste Stadt in NRW bereits einen Eigenanteil von 267 Euro pro Rettungseinsatz beschlossen – dies aber zunächst wieder zurückgenommen.

Seit dem Jahreswechsel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Rettungseinsätze in einigen nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen nicht mehr komplett. Der Knackpunkt sind sogenannte Fehlfahrten. Das sind Einsätze, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, ohne am Ende einen Patienten ins Krankenhaus zu bringen – etwa, weil einem Verletzten vor Ort geholfen wurde.

Die Kosten dafür – laut NRW-Städtetag rund 250 Millionen Euro pro Jahr – wurden bislang in der Regel auf alle tatsächlichen Einsätze umgelegt. Doch das wollen die Krankenkassen nicht länger mitmachen.

„Nach geltender bundesgesetzlicher Rechtslage sind diese Leistungen nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung“, argumentieren die Krankenkassen in einer Mitteilung. Den Krankenkassen sei es daher rechtlich untersagt, entsprechende Kosten zu übernehmen.

Auch das Land NRW will für den Fehlbetrag nicht einspringen. Viele Kommunen argumentieren, sie hätten in diesem Fall gar keine andere Wahl, als die Kosten auf die Patienten umzulegen – also einen Eigenanteil für Rettungseinsätze zu verlangen. Seit Wochen bemühen sich das nordrhein-westfälische Gesundheits- und das Kommunalministerium darum, in dem Konflikt zu vermitteln. Bislang ohne Erfolg.

Für zusätzlichen Zündstoff sorgt zudem ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das sich mit einem ganz ähnlichen Fall beschäftigt hatte. Die Krankenkassen sehen sich dadurch in ihrer Sichtweise bestärkt.

Die Kommunen wollen die schriftliche Urteilsbegründung nun genau prüfen. Es bleibe das Ziel, dass keine Gebührenbescheide an Patienten versendet werden müssten, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Städtetags.

Gleichzeitig hoffen beide Seiten auf mehr Klarheit durch eine Reform der Finanzierungsvorschriften für die Rettungsdienste auf Bundesebene. Im Moment läuft in Berlin der dritte Anlauf für eine Reform – aber immer wieder gibt es Verzögerungen.

Möglicherweise wird sich das Bundeskabinett Ende April mit dem Thema beschäftigen. Bis die Neuregelung endgültig beschlossen ist und in Kraft treten kann, wird es dann noch mehrere Monate dauern. NRW steht mit dem Problem nicht alleine. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wird seit Wochen heftig über das Thema gestritten.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung