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Wissenschaftsrat empfiehlt, Förderlücke bei klinischen Studien mit bis zu 100 Millionen Euro zu schließen

  • Montag, 22. Oktober 2018
Arzt dokumentiert die Ergebnisse für eine klinische Studie /sudok1, stock.adobe.com
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Berlin – Das Potenzial klinischer Studien in Deutschland ist nicht ausgeschöpft, lautet das Fazit des Wissenschaftsrates, die der Generalsekretär Thomas May heute in Berlin auf der Herbstsitzung vorgestellt hat. Im Vergleich mit den USA, England und den Niederlanden sei man zwar im Bereich der kommerziellen Studien wettbewerbsfähig, nicht aber bei aufwendigen, nicht kommerziellen klinischen Studien, sagte May. Die Förderlücke empfiehlt der Wissenschaftsrat, mit einer jährlichen Summe von 25 bis 100 Millionen Euro zu schließen.

Schon jetzt gibt es ein Finanzierungsvolumen von bis zu fünf Millionen Euro pro Studie vom Bund oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), durchschnittlich werden dort Studien mit einem Kostenumfang von jeweils circa eins bis 1,6 Millionen Euro gefördert. Der Anspruch der hiermit geförderten Studien sei jedoch begrenzt, sagte May. „Wir brauchen daher zusätzliche Förderangebote für besonders aufwendige nicht kommerzielle, dezidiert praxisverändernde Studien.“ Und auch Martina Brockmeier, die Vorsitzende des Wissenschaftsrates, unterstreicht die Wichtigkeit klinischer Studien, die zunächst keine kommerzielle Verwertung versprechen, aber Fragen aus der Versorgung adressieren. Als Beispiele nannte May die personalisierte Medizin, Altersmedizin und Digitalisierung.

Wie groß der quantitative Förder­abstand zu Ländern wie den USA, England oder den Niederlanden ist, kann der Wissenschaftsrat nicht sagen. Sie empfehlen aber, die Förderlücke in Deutschland bei sehr aufwendigen, praxisorientierten klinischen Studien mit Förderangeboten zu schließen, indem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und DFG die Kosten solcher Studien von acht bis zehn Jahren Dauer im Umfang von fünf bis zehn Millionen Euro pro Studie über­nehmen. „Fünf bis zehn Studien sollten pro Jahr von diesem Angebot profitieren“, sagte May. So kommt man auf eine jährliche maximale Gesamtfördersumme von 100 Millionen Euro.

Wissenschaftsrat will Krankenkassen für mehr Förderung gewinnen

Die Förderung sollte auf Basis eines transparenten und wissenschaftsgeleiteten Wettbewerbs erfolgen. Der Wissenschaftsrat spricht sich ergänzend dafür aus, dass mittel- bis langfristig die Krankenkassen stärker und einfacher als bislang in die Finanzierung solcher klar praxis- und versorgungsbezogener klinischer Studien einsteigen sollten – auch wenn dies eine weitreichende Änderung des Rechtsrahmens erfordert. Der GKV-Spitzenverband hat diese grundlegende Idee in seinen Gremien jedoch noch nicht diskutiert, teilte er dem Deutschen Ärzteblatt mit.

Mindestens ebenso wichtig wie die unabhängige Finanzierung sind gute infrastrukturelle Rahmenbedingungen: Alle Universitäten, die klinische Studien durchführen, müssen Zugang zu einer „Basisinfrastruktur“ (Clinical Trial Units, CTUs) haben, die klinische Studien vor allem mit Beratungs­leistungen, administrativer Begleitung und der kontinuierlichen Bereitstellung professio­nellen Personals und grundlegender klinischer Infrastrukturen unterstützt.

Daneben wird es für einige universitätsmedizinische Standorte darum gehen, spezialisierte Infrastrukturen aufzubauen (Specialized Clinical Trial Units, SCTUs), um im Rahmen eines größeren Translationskonzepts ein spezifisches Profil in klinischen Studien auszuprägen: Die SCTUs sollen es ihnen unter anderem ermöglichen, attraktive Rahmenbedingungen wie Karriereoptionen für wissenschaftliches Personal anzubieten.

Weitere Empfehlungen des Wissenschaftsrates richten sich auf eine systematische Einbeziehung der Patientinnen und Patienten in die Entwicklung und Konzeption klinischer Studien, um Diagnose, Therapie und Prävention besser als bislang am Patientenwohl zu orientieren. Zudem werden Empfehlungen zur Professionalisierung und Intensivierung der Zusammenarbeit von Universitätsmedizin und Industrie gegeben.

Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates werden ergänzt durch Empfehlungen der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung (SGKF). Beide Organisationen haben eine „Gemeinsame Erklärung zu Klinischen Studien“ verfasst, die beiden Papieren vorangestellt ist. Dieses Vorgehen unterstreicht die große Bedeutung des Themas und den akuten Handlungsbedarf, den beide Gremien übereinstimmend sehen.

gie/idw

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