Politik

Wissenschaftsrat empfiehlt Weiterentwicklung von Forschungszentren

  • Montag, 17. Juli 2017
/Alexander Raths, stock.adobe.com
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Berlin – Das Modell der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung (DZG) ist nach Ansicht des Wissenschaftsrates (WR) gut geeignet, die für die Translation von Forschungsergebnisse in die klinische Versorgung relevanten Akteure deutschlandweit zu vernetzen.

„Mit den Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung ist ein wertvoller Mehrwert für das deutsche Wissenschaftssystem geschaffen“, sagte die WR-Vorsitzende Martina Brockmeier heute in Berlin bei der Präsentation der jüngsten Begutachtung dieses Fördermodells durch den WR. Ob tatsächlich durch die Zentren eine Verbesserung von Translation erfolgt, ließe sich aber noch nicht abschließend klären, betonte sie. Es brauche meist einen längeren Zeitraum, bis medizinische Forschungsergebnisse in der Behandlung des Patienten angekommen seien.

Diabetes, Demenz und Krebs

Die sechs deutschen Zentren der Gesundheitsforschung existieren erst wenige Jahre. Sie wurden von 2009 bis 2012 auf Initiative der Bundesregierung gegründet. Ihre Aufgabe ist es, Prävention, Diagnostik, Therapie und Versorgung zu spezifischen Volks­krankheiten, wie beispielsweise Diabetes, Demenz und Krebs, zu verbessern. Bezüglich ihrer Struktur empfiehlt der Wissenschaftsrat – ungeachtet der grundsätzlich positiven Gesamtbewertung – das Finanzierungsmodell der DZG weiterzuentwickeln. Nachteile sieht der WR bei der bisherigen projektförmig befristeten Weiterleitung von Mitteln über einen zentralen Partner. Der Wissenschaftsrat empfiehlt deshalb, künftige DZG als Vereine mit eigener Rechtspersönlichkeit direkt zu finanzieren („Direktfinanzierungs­modell“).

Potenzial sieht der Wissenschaftsrat noch bei der digitalen Vernetzung der medizini­schen Forschungsdaten und der Förderung von Nachwuchs mit spezifischer Transla­tions­kompetenz. Die DZG sollten attraktive Förderprogramme, Karrierewege und Zielpositionen für forschende Ärztinnen und Ärzte anbieten, erklärte Brockmeier.

Bund und Länder in der Pflicht

Clinician-Scientist-Programme existierten bereits an vielen Medizinischen Fakultäten, kommentierte der Präsident des Medizinischen Fakultätentages, Heyo K. Kroemer, die WR-Empfehlungen. Positiv bewertete er, dass die Forderung der Deutschen Hochschul­medizin, mittels einer Overhead- beziehungsweise Infrastrukturpauschale die indirek­ten Aufwände der Medizinischen Fakultäten zu kompensieren, durch den Rat aufgegrif­fen wurde.

Wertvoll sei auch die Anregung zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen wissen­schaftlichem Wettbewerb und verlässlicher institutioneller Förderung für alle Partner­einrichtungen. „Das vorgeschlagene Governance-Modell eines zuwendungsfähigen Vereins erscheint vielversprechend und eine praktikable Lösung, um die jetzigen Modelle weiterzuentwickeln“, sagte Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Nun sei es Aufgabe der verantwortlichen Partner in Bund und Ländern, diese Anregungen umzusetzen.

Einer Gründung neuer DZG steht der Rat abwartend gegenüber. Bevor neue DZG gegrün­det werden sollten, müssten zunächst die bestehenden weiterentwickelt und konsolidiert werden, betonte Brockmeier. Ferner gelte es zunächst, ein geeignetes Themengebiet für ein neues DZG zu bestimmen. Neben der wissenschaftlichen Reife des Feldes und dem gesellschaftlichen Bedarf sollten – sofern weiterhin Volkskrank­heiten im Fokus stehen – Krankheitslast und Krankheitskosten für den Auswahlprozess leitend sein. In einem klar definierten Verfahren sollten anschließend die dafür geeig­neten Standorte und Konzepte ausgewählt werden.

Positives Votum für Universitätsmedizin Mainz

Im Rahmen seiner Sommersitzungen Mitte Juli in Bremen bewertete der Wissenschafts­rat zudem die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Sie habe sich im Integrationsmodell, das 2009 mit dem Universitätsmedizingesetz (UMG) einge­führt wurde, sowohl in Forschung und Lehre als auch ökonomisch gut entwickelt, betonte Brockmeier in Berlin.

Dazu hätten vor allem die von diesem Gesetz etablierten Rahmenbedingungen und die zielgerichtete Interaktion der Organe der Universitätsmedizin am Standort beigetra­gen. Die Ausgestaltung des Integrationsmodells – in dem die Fakultät und das Klini­kum in einer gemeinsamen Rechtspersönlichkeit und mit gemeinsamer Leitungs­struktur zusammengeführt sind – bewertete der WR als positiv. Mit Blick auf die Leitungsstrukturen empfiehlt er lediglich, den Aufsichtsrat von zwölf auf zehn Mit­glieder zu verkleinern und die Rolle des Pflegevorstands zu stärken.

ER

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