Politik

Zehn-Punkte-Plan der Medizintechnik zur Bundestagswahl

  • Freitag, 7. April 2017

Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat in einem Zehn-Punk­te-Plan zur Bundestagswahl eine neue Innovationskultur, die sich stärker an den Pa­tien­ten­bedürfnissen orientiert, gefordert. „Wir wollen mehr Transparenz und eine aktive Be­tei­li­gung in der Selbstverwaltung und den Gremien“, sagte BVMed-Vorstandsvorsitzender Meinrad Lugan bei der Vorlage des Positionspapiers auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in Berlin. Vertreter der MedTech-Hersteller müssten dort, wo ihre Produktbe­reiche oder damit verbundene Verfahren betroffen seien, als Experten gehört und einge­bunden werden.

Zudem fordert der BVMed, dass die Erstattungs- und Bewertungssysteme an die Dyna­mik von medizinischen und technischen Weiterentwicklungen angepasst werden. Ein neues „Fortschrittsbeschleunigungsgesetz“ für medizinische Innovationen könnte dafür den gesetzlichen Rahmen bilden, heißt es in dem Positionspapier. Zur Verfah­rensbe­schleu­ni­gung sollte es auch ein Antragsrecht der Herstellerverbände im Gemein­samen Bundesausschuss (G-BA) für neue Medizintechnologien geben.

Im Krankenhausbereich plädiert der BVMed für eine transparente, nachvollziehbare und überprüfbare Sachkostenkalkulation durch das Institut für das Entgeltsystem im Kran­ken­haus (InEK). Eine sinnvolle Mehrmengenregelung müsse auch die steigende Lebens­er­war­tung und Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen. In der Hilfs­mittel­ver­sor­gung setzt sich der MedTech-Verband für einen Qualitäts- statt Preiswettbewerb ein. Die reine Preis­fokussierung – insbesondere bei Ausschreibungen – habe teilweise zu einer schlech­teren Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen geführt, heißt es dazu in dem Papier. Ausschreibungen seien nicht in allen Hilfsmittelbereichen zweckmäßig. Ver­handlungsverträge sollten grundsätzlich die erste Vertragsoption sein.

Unabhängig davon ist laut BVMed neben den verpflichtenden Qualitätskriterien auch ein funktionierendes verbindliches, transparentes und bundeseinheitliches Vertrags­control­ling erforderlich. Für eine wirksame Vertragskontrolle im Hilfsmittelbereich bedarf es dem Verband zufolge einer Rechtsverordnung, die deutschlandweit vergleichbare Krite­rien für die Überprüfung normiert. Zudem sei eine frühe Einbindung der Leistungserbrin­ger und der Hersteller in die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses unabdingbar.

Der Verband betont darüber hinaus die Notwendigkeit von standardisierten und spezia­lisierten Versorgungsstrukturen für die Behandlung chronischer Wunden. Dies könne durch ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) oder durch eine spezialisierte ambulante Wundversorgung (SAWV), in der auch die sonstigen Leistungserbringer als Wundversorgungsexperten einbezogen werden, erfolgen.

hil/sb

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