Zuwendungen für Conterganopfer fließen nur zäh
Berlin – Drei Jahre, nachdem die Politik erhöhte Zuwendungen für Conterganopfer beschlossen hat, ziehen die Betroffenen eine ernüchternde Bilanz. „Bei Inkrafttreten des dritten Änderungsgesetzes im Jahr 2013 sind wir davon ausgegangen, dass die Gelder für die ‚spezifischen Bedarfe‘, wie es uns versprochen wurde, schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Dies war und ist aber leider nicht der Fall“, kritisierte Stephan Nuding, Sprecher des „Untersuchungsausschusses Conterganverbrechen“ (U.A.C.), eine der Interessenvertretungen deutscher Conterganopfer.
Zwar habe die Erhöhung der monatlichen Renten die Lebenssituation der Betroffenen verbessert, dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich in den Jahrzehnten vorher ein Investitionsstau zum Beispiel in den Bereichen Mobilität, Heil- / Hilfsmittel, Barrierefreiheit und Teilhabe angesammelt habe, der auch mit den heutigen Renten nicht abzuarbeiten sei.
Nach Angaben des U.A.C. hat sich die gesundheitliche Situation vieler Betroffener besonders durch conterganbedingte Spät- und Folgeschäden in den vergangenen Jahren dramatisch verschärft. Daher sei eine schnelle und effektive Beseitigung der Versorgungslücken und -mängel der Opfer des Conterganskandals besonders wichtig.
Bei dem 1957 in den Handel eingeführten Contergan handelte es sich um ein Schlaf- und Beruhigungsmittel, das sich bis zum Frühjahr 1960 zu einem der meistkonsumierten Arzneimittel der Bundesrepublik Deutschland entwickelte. Allein in Deutschland wurden durch das Medikament etwa 5.000 Menschen geschädigt. Von ihnen leben heute noch etwa 2.400.
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