128. Deutscher Ärztetag: Signale zur Gesprächsbereitschaft

Mainz – Angesichts der anstehenden „Zeitenwende“ im Gesundheitswesen könne man es sich nicht leisten, nicht miteinander zu reden. Dies sagte heute Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) anlässlich der Eröffnung des 128. Deutschen Ärztetages in Mainz.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) werde auch und gerade in der derzeitigen „kritischen Phase“ der gesundheitspolitischen Gesetzgebungsprozesse die Kontakte mit der Bundesärztekammer (BÄK), den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) halten und unterbreitete Vorschläge prüfen. Lauterbach rief die Ärzteschaft dazu auf, die Gesetze mitzugestalten.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, hatte in seiner Eröffnungsrede betont, man sei immer engagiert, die Rahmenbedingungen für sozial verantwortliches Handeln vernünftig auszugestalten.
„Und wir wissen, wie es tatsächlich in den Praxen, in den Krankenhäusern und auch bei unseren Patientinnen und Patienten zu Hause aussieht, wie die Kolleginnen und Kollegen trotz überbordender Bürokratie, trotz fehlendem Personal und unzureichenden Mitteln Tag für Tag versuchen, jedem Einzelnen gerecht zu werden“, so Reinhardt.
Quotierung bei Weiterbildung abzulehnen
Der BÄK-Präsident äußerte sich unter anderem zum kürzlich vorgelegten Gutachten des Sachverständigenrates Gesundheit zum Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Er teile viele, aber nicht alle darin enthaltenen Befunde und Vorschläge. Strikt abzulehnen sei die Empfehlung, die fachärztliche Weiterbildung stärker zu steuern. Eine Quotierung der Weiterbildungsplätze stelle den „Einstieg in sozialistisches Verteilungsdenken“ dar.

„Wenn bestimmte Versorgungsbereiche derzeit nicht attraktiv genug sind, um genügend Nachwuchs anzuziehen, dann muss man diese Bereiche wieder attraktiver machen. Mit Zuteilung und Quoten wird man eher das Gegenteil erreichen“, warnte Reinhardt.
Zu anderen im Gutachten vorgeschlagenen strukturellen Maßnahmen signalisierte er Unterstützung – etwa bei der weiteren Flexibilisierung der Präsenzpflicht in der vertragsärztlichen Versorgung, der stärkeren Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung, der sektorenverbindenden Neuausrichtung der Notfallversorgung, der Weiterentwicklung der Hybrid-DRG sowie bei der Stärkung der primärärztlichen Versorgung.
Reinhardt erinnerte daran, dass Lauterbach bei der Übergabe des Sachverständigengutachtens eine „Radikalstrategie“ bei der Umsetzung von Reformen angekündigt habe. Bei der Konzeption dieser Reformen müssten frühzeitig diejenigen eingebunden werden, die den Sachverstand aus der täglichen Arbeit in der Patientenversorgung mitbringen. „Haben Sie den Mut, Erfahrungswissen in Lösungskompetenz umzusetzen“, appellierte er in Richtung des Ministers.
GOÄ-Novellierung umsetzen
Einen weiteren Appell formulierte Reinhardt im Zusammenhang mit der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese sei „ganz einfach umzusetzen“, da die grundlegende Arbeit schon erledigt sei. BÄK und die Private Krankenversicherung hätten gemeinsam ein modernes Leistungsverzeichnis erarbeitet – und zwar eines, das den medizinischen Fortschritt zeitgemäß tatsächlich abbilde. Auch bei den Bewertungen und dem finanziellen Gesamtrahmen habe man einen Weg zu einer Einigung gefunden. Insofern könne Bundesgesundheitsminister Lauterbach das Startsignal für die Novelle der GOÄ geben.
Dies tat er nicht – Lauterbach sicherte lediglich erneut zu, eine GOÄ-Novelle „wohlwollend“ zu prüfen. Eine Zusicherung gab es jedoch bezüglich des von der BÄK entwickelten Ärztlichen Personalbemessungssystems (ÄPS-BÄK). Eine sachgerechte Personalbemessung in den Krankenhäusern müsse es analog zur Pflege auch für Ärztinnen und Ärzte geben. Wenn das Instrument der BÄK funktioniere, werde man es in die Krankenhausreform aufnehmen, so die Zusage.
Diese Reform werde entscheidend dazu beitragen, die Krankenhausärzte „aus dem Hamsterrad“ zu befreien. Man arbeite im BMG daran, die Krankenhausreform, die Notfallversorgungsreform sowie die Reform des Rettungsdienstes „aus einem Guß“ zu gestalten, sagte Lauterbach. Hierbei werde man auch die ärztliche Weiterbildung mitdenken und entsprechende Vorschläge und Hinweise der BÄK berücksichtigen.
Mit Blick auf das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 warnte Reinhardt in seiner Rede vor einer zunehmenden Polarisierung in der politischen Auseinandersetzung. Hass und Hetze, Diskriminierung und Ausgrenzung seien eine Gefahr für eine humane, tolerante und pluralistische Gesellschaft.
Er verwies darauf, dass das Grundgesetz grundlegend für die ärztliche Berufsausübung sei: Freiheitsrechte, Berufsausübungsfreiheit, der Gleichheitsgrundsatz, das Sozialstaatsprinzip sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – all diese Rechte würden den Rahmen ärztlicher Arbeit bilden.
Reinhardt kündigte an, dass sich der 128. Deutsche Ärztetag in einer eigenen Resolution entschieden für den Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland einsetzen werde. Es gelte, diese Werteordnung zu verteidigen.
Demokratische Grundwerte seien „schlichtweg nicht verhandelbar“, betonte zuvor bereits Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Eine offene und pluralistische Gesellschaft sei auch und gerade für das Gesundheitswesen „unabdingbar“.
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