Ärzteschaft

KBV pocht auf einheitliche Standards bei elektronischer Patientenakte

  • Freitag, 11. August 2017
/Wax, stock.adobe.com
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Berlin – Für die elektronische Patientenakte muss es einheitliche Standards geben. Das hat Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angemahnt. Es dürfe nicht sein, dass in den Arztpraxen unterschiedliche Akten ver­schie­denen Standards geführt werden müssten, warnte er jüngst in einem KV-on-Interview.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist nach Darstellung Kriedels eines der wichtigsten Vorhaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zwar gebe es auch noch viele andere Anwendungen, aber derzeit setzten Parteien und Kranken­kassen den Schwerpunkt auf die elektronische Patientenakte. Deshalb bündle auch die KBV dort ihre Ressourcen, erklärte er.

KBV will koordinieren

Kriedel kündigte an, dass die KBV bei der Einführung der Akte eine Koordinierungsrolle übernehmen wolle. Ziel sei es, dass die zahlreichen Patientenakten, die es wahr­scheinlich geben werde, wenn jede Kasse eine eigene herausgebe, einen einheitlichen Standard haben. Ärzte dürften keinen zusätzlichen Aufwand haben, nur dann sei die Akte auch nutzbar, so Kriedel.

Zu den vielen anderen Ansätzen, die es neben der Akte gebe, zählten unter anderem Apps. Auch diese würden dann künftig „auf sichere Art und Weise mit der elektroni­schen Patientenakte verbunden werden müssen“, hob Kriedel hervor. Das seien alles Dinge, die in der nächsten Legislaturperiode anstünden.

Der KBV-Vorstand und die Vertreterversammlung hatten sich bereits in ihrem Acht-Punkte-Programm dazu bekannt, die Digitalisierung zu fördern. Nach Angaben Kriedels hat der Vorstand inzwischen Eckpunkte für eine IT-Strategie und für die Patientenakte verabschiedet, die nunmehr mit der Selbstverwaltung abgestimmt werden sollen. Details dazu nannte die KBV bisher nicht.

Die elektronische Patientenakte soll ab 2019 zum Einsatz kommen. Das sieht das E-Health-Gesetz vor. Versicherte sollen dann entscheiden können, ob sie die Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte nutzen und welche Daten in der Akte gespei­chert werden sollen.

Die gematik soll bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Patienten­daten aus bereits vorhandenen Dokumentationen in einer elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können. Dazu zählen Befunde, Arztbriefe, der elektronische Medik­ationsplan sowie medizinische Dokumente wie Impfpass oder Mutterpass, die die Patienten ihren Ärzten zur Verfügung stellen können.

EB

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