Ärzteschaft

45 bestätigte ärztliche Behandlungsfehler in Sachsen

  • Montag, 19. März 2018
/fivepointsix, stock.adobe.com
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Dresden – Gutachter haben im vergangenen Jahr in 45 Fällen ärztliche Behandlungs­fehler festgestellt. Das waren sieben weniger als noch 2016. Das gab heute die Landesärztekammer Sachsen in Dresden bekannt. Sie beruft sich auf den Jahresbericht ihrer Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen.

„Jeder Behandlungsfehler ist ein Fehler zu viel, denn hinter jedem Fehler steht auch ein Schicksal“, sagte der Kammerpräsident Erik Bodendieck. Die angesichts von rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen insgesamt geringe Anzahl sei ein Indiz für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pfleger - trotz extremer Arbeitsverdichtung in Praxen und Kliniken.

356 Anträge

2017 gingen bei der Gutachterstelle 356 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers ein (2016: 363). In 234 Fällen wurden Begutachtungen ausgelöst. Von den 234 eingeleiteten Begutachtungen entfielen 166 auf den stationären Sektor, 15 auf Klinikambulanzen, 47 auf ambulante Praxen und sechs auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ). 94 Anträge betrafen die Fachrichtung Chirurgie, 30 die Innere Medizin, 26 die Orthopädie, 18 die Fachrichtung Gynäkologie/Geburtshilfe, zwölf Anträge entfielen auf das Fachgebiet HNO und zehn Anträge auf die Neurologie/Psychiatrie.

Des Weiteren wurden neun Fälle in der Urologie sowie in der Allgemeinmedizin, sechs in der Anästhesiologie/Intensivtherapie, fünf in der Augenheilkunde und in der Neurochirurgie sowie drei in der Rehabilitation begutachtet. Zwei Fälle entfielen auf den Fachbereich Haut- und Geschlechtskrankheiten. In der Radiologie, der Trans­fusions­medizin, der Kinderheilkunde und der Humangenetik gab es je einen Fall.

Zweck der Gutachterstelle ist es, Rechtsstreitigkeiten wegen des Vorwurfes fehlerhafter ärztlicher Behandlung zu vermeiden und Auseinandersetzungen außergerichtlich beizulegen. „In 90 bis 95 Prozent der Begutachtungsfälle wird durch die Bearbeitung in der Gutachterstelle eine abschließende Klärung erreicht. Fünf bis zehn Prozent werden nachfolgend auf dem Rechtsweg weiter bearbeitet“, hieß es aus der Gutachterstelle. Die Bereitschaft der Ärzte, sich an den Verfahren zu beteiligen und zur Aufklärung beizutragen, sei nach wie vor sehr hoch.

hil

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