Politik

AOK-Bundesverband will mehr regionale Gestaltung in der Versorgung

  • Mittwoch, 17. April 2024
/vegefox.com, stock.adobe.com
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Berlin – Der AOK-Bundesverband will mehr Spielräume für die regionale Versorgung und die Akteure vor Ort. Dafür schlägt der Verband in einem neuen Konzeptpapier weitgehende Regelungen vor, um eine „regionale sektorenunabhängige Versorgung“ entstehen zu lassen. Dafür müssten die „starren sektoralen Regelungen und zentralistische Vorgaben“ verändert werden, um mehr passende Versorgungsangebote für die jeweiligen Regionen zu schaffen.

„Es gibt viele gute Versorgungskonzepte im Land, das Sozialgesetzbuch V ist allerdings oft viel zu eng und lässt wenig Gestaltung zu“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, vor Journa­listen in Berlin.

So fordert der AOK-Bundesverband eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch V, der regionale sektoren­unabhän­gige Versorgung zulasse. Ein solch neuer Paragraf 123 im SGB V müsse auch in das Sozialgesetzbuch XI (Pflege) eingefügt werden, damit auch die pflegerische Versorgung unabhängig von den Sektoren gestaltet werden kann.

In diesem neuen Versorgungsmodell sollen dann alle Akutere des Gesundheitswesens und der Kommunen Vertragspartner werden. Dabei sollen alle Kranken- und Pflegekassen mitwirken können, Patientinnen und Patienten müssten sich nicht einschreiben oder den Verträgen beitreten, erläuterte Sabine Richard, Geschäfts­führerin Versorgung beim AOK-Bundesverband, das Konzept.

Die regionalen Initiativen sollten allerdings nicht wie bisher auf alle notwendigen Vertragspartner vor Ort warten müssen, es solle möglich sein, durch einen „Club der Willigen“ das Versorgungsangebot zu starten.

„Zudem könnten die so geschlossenen regionalen Versorgungsverträge ab einer Marktabdeckung von 70 Pro­zent auch Teil der Regelversorgung werden und sich schneller als bisher als dauerhaftes Versorgungsangebot etablieren“, heißt es vom AOK-Bundesverband.

„Wir sehen zunehmend Versorgungsformen, die neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Sektoren erfordern“, so Richard weiter. Sie könne sich dabei viele Gestaltungsmöglichkeiten und Szenarien vorstellen: „Zum Beispiel könnten bisher stationär genutzte Ressourcen für ambulante Versorgungskonzepte geöffnet werden, sofern Krankenhäuser für die Sicherstellung vollstationärer Versorgung in der Region nicht mehr erforderlich sind.“

Auch viele Ärztinnen und Ärzte würden nach Richards Beobachtung künftig lieber in interprofessionellen Teams arbeiten und Medizin als Teamleistung verstehen. Auch der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei aus ihrer Sicht gerade auch in den Primärversorgungszentren oder in regionalen Versorgungsverbünden gut umsetzbar.

Doch gerade diese Primärversorgungszentren (PVZ) wurden aus dem aktuellen Gesetzesentwurf des Gesund­heitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) gestrichen. An dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren des Bundes­gesundheitsministeriums (BMG) äußerte AOK-Chefin Reimann deutliche Kritik. So sei vom Plan, im GVSG be­sonders die Versorgung in der Kommune zu fördern, nur noch die Überschrift übriggeblieben.

Das Gesetz heißt mit komplettem Namen „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“. „Das Gesetz wirkt inhaltlich entkernt, Ansätze zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune sucht man vergeblich.“

Die übriggebliebene Honorarreform für Hausärzte sei nicht innovativ und wecke nur Begehrlichkeiten bei Fachärzten, die sich auch für eine Entbudgetierung ihrer Leistungen einsetzen. Ideen wie Gesundheits­regionen, Gesundheitskioske oder eben Primärversorgungszentren sind gestrichen worden. Diese Pläne müssten nun wieder in der parlamentarischen Beratung aufgenommen werden, forderte Reimann.

bee

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