Gesundheitsausschuss des Bundesrates lehnt zentrale Ethikkommission ab

Berlin – Am kommenden Freitag will der Bundesrat erstmals über den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes beraten. In der Kritik der Ärzteschaft steht unter anderem eine neu geplante Bundesethikkommission. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer und die Ausschüsse für Kulturfragen und Wirtschaft sehen das ebenso.
Sie sprechen sich in einer Empfehlung für den Bundesrat gegen eine spezialisierte Ethikkommission aus. Grund sei, dass dadurch die Struktur der Ethikkommissionen auf Länderebene unterminiert würde. Zudem bestünden Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der „Spezialisierten Ethikkommission für besondere Verfahren“.
Die Bundesärztekammer (BÄK), der 128. Deutsche Ärztetag und andere protestieren bereits seit längerem gegen die Pläne für eine spezialisierte zentrale Ethikkommission.
„Angesichts der ungewöhnlich einheitlichen Kritik von Wissenschaftsverbänden, Pharmaindustrie, Ethikkommissionen und Ärzteschaft ist unverständlich, warum die unter anderem von der Bundesärztekammer und der Initiative Studienstandort Deutschland (ISD) vorgetragenen Kritikpunkte sowie die von allem Beteiligten gemeinsam erarbeiteten konstruktiven Lösungsansätze bisher nicht bearbeitet wurden“, heißt es in einem vom Ärztetag vergangene Woche angenommenen Antrag.
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundersats empfiehlt außerdem, die Möglichkeit zur Geheimhaltung von verhandelten Arzneimittelerstattungsbeiträgen aus dem Gesetz zu streichen, „da der großen Intransparenz nur ein fraglicher Nutzen entgegensteht“. Die Ärzteschaft sowie die Krankenkassen hatte diese Regelung im Gesetzentwurf ebenfalls scharf kritisiert.
Die Ausschüsse begrüßen hingegen die Einführung von Standardvertragsklauseln für klinische Prüfungen, um die Vertragsverhandlungen zwischen Sponsoren und Prüfzentren zu vereinfachen.
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