Ärzteschaft

Bundesärzte­kammer warnt vor Interessenkonflikten bei Bundesethik­kommission

  • Montag, 11. März 2024
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. /picture alliance, Henning Kaiser
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. /picture alliance, Henning Kaiser

Berlin – Die geplante Einrichtung einer Bundesethikkommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) könnte zur Entstehung von Interessenkonflikten führen und sei deshalb zu vermeiden. Dies betonte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt.

Die ursprüngliche Motivation hinter den im Entwurf für ein Medizinforschungsgesetz (MFG) enthaltenen Plänen für eine Bundesethikkommission könne er durchaus nachvollziehen, räumte Reinhardt in einer neuen Folge des Podcast „Sprechende Medizin“ der BÄK ein.

Er unterstütze das Anliegen, Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung medizinischer Forschung ohne ein Herabsetzen der wissenschaftlichen und ethischen Standards zu ergreifen. In diesem Rahmen sei auch das Ziel nachvollziehbar, einen einheitlichen Ansprechpartner zu erhalten, statt „den Zirkus von 17 Landesärztekammern, 16 Bundesländern und mehreren Universitätsstandorten“.

Allerdings wäre das Ziel auch dadurch zu erreichen gewesen, dass man eine Harmonisierung des Handelns und engere Kooperationen der Ethikkommissionen untereinander anstrebt. „Was die im Übrigen auch tun“, wie Reinhardt unterstrich.

Die jetzigen Pläne zur Einrichtung einer Bundesethikkommission beim BfArM sehe die BÄK hingegen kritisch – unter anderem, weil in der Deklaration von Helsinki zu ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen klar beschrieben sei, dass diejenigen, die die Einhaltung ethischer Prinzipien im Rahmen von Studien überwachen, unabhängig sein sollen von staatlichen Institutionen, von den Forschenden selbst sowie von wirtschaftlichen Interessen.

„Und das sehen wir hier gefährdet, wenn das Institut, das die Zulassung von Arzneimitteln vornimmt, auch das ist, das die Prüfung vornimmt, ob die ethischen Prinzipien bei den Studien gewahrt bleiben. Da sehen wir Interessenkonflikte“, erklärte Reinhardt.

Die Bundesethikkommission sei außerdem nicht ersetzend, sondern nur ergänzend zu den Landesethik­kommissionen gedacht, um bestimmte Studien schneller zu ermöglichen. „Das lässt sich durch die Koordination der bestehenden Kommissionen besser organisieren“, wandte Reinhardt ein. „Den Interessenkonflikt, der zumindest theoretisch entstehen kann, würde ich erst gar nicht aufmachen und darum sind wir gegen die Einrichtung dieser Bundesethikkommission.“

Er sei auch im Sinne der Gewaltenteilung als konstituierendem Element eines jeden Rechtsstaats sehr dafür, diese Dinge sauber zu trennen. Bei der Bundesregierung überwiege aus seiner Sicht hingegen der Aktionismus, sie lege so großen Wert darauf, die Durchführung von Studien zu beschleunigen, dass sie dabei die genannten anderen Aspekte aus dem Auge verliere.

Eine Alternative zur Bundesethikkommission sehe er bereits in der Verfahrensordnung angelegt, die sich die Landesärztekammern mit ihren Ethikkommissionen in der Ständigen Konferenz der Ethikkommissionen und der Arbeitskreis der Ethikkommissionen (AKEK) selbst gegeben haben.

„Diese beiden Gruppierungen korrespondieren ohnehin gut miteinander. Sie sollten ihre Korrespondenz, die Harmonisierung ihrer Verfahren und vielleicht auch die Aufteilung auf bestimmte Schwerpunkte so ausbauen, dass die Eloquenz und die Effizienz des Geschehens noch gesteigert werden“, schlug er vor.

Dabei zeigte sich Reinhardt optimistisch: Er schätze die Chance, dass es noch zu Änderungen kommt „ausnahmsweise sehr hoch“ ein. Er und andere Beteiligte hätten den Eindruck, dass die Kritik der Ärzteschaft – anders als beispielsweise beim Cannabisgesetz – durchaus gehört wird.

lau

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