G-BA beauftragt Elterninformationen zu Pränataltest

Berlin – Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben Versicherteninformationen zur nicht invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mit Hilfe von speziellen Tests in Auftrag gegeben. Das zuständige Institut für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll die Informationen für werdende Eltern in den kommenden Monaten zusammenstellen. Ein entsprechendes Beratungsverfahren zum Test als Medizinprodukt wurde vom G-BA bereits im August 2016 gestartet. Ein abschließender Bericht zum Testverfahren steht noch aus.
Es besteht ein Recht auf Entscheidungsfreiheit ein Recht auf Nichtwissen
Die Informationen, die mit dem aktuellen Auftrag erarbeitet werden, sollen werdende Eltern bei der Entscheidung unterstützen, ob sie den entsprechenden Test in Anspruch nehmen wollen. „Aufgrund der Tatsache, dass vorgeburtliche Untersuchungen ausschließlich mit Zustimmung der schwangeren Frau durchgeführt werden dürfen, ergibt sich ein umfassender ärztlicher Aufklärungs- und Beratungsbedarf“, schreibt das Gremium in seiner Tagesordnung. Außerdem betonen die G-BA-Mitglieder in dem Schreiben, dass es neben dem Recht auf Entscheidungsfreiheit ein Recht auf Nichtwissen besteht.
Der G-BA war in den vergangen Tagen erneut heftig für den Plan der Methodenbewertung kritisiert worden. Der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken hatte bereits im August klargestellt, dass es nicht darum gehe, generell einen Test einzuführen, mit dem eine spezielle Untersuchung auf Trisomien erfolge. Es gehe vielmehr um die Frage, ob bei Risikoschwangerschaften ein nicht invasiver molekulargenetischer Test die bisher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringbaren Untersuchungen wie die invasive Chorionzottenbiopsie beziehungsweise die Amniozentese ersetzen könne.
Politik muss eine ethische Entscheidung treffen, nicht der G-BA
In der Plenumsdebatten betonten alle G-BA-Mitglieder in großer Einigkeit, dass sie selbst keine ethische Entscheidung für oder gegen den Test treffen wollten. „Wir richten den Appell an die Politik, dass dort entschieden werden muss, ob es solche Tests in Deutschland geben soll“, erklärten die Patientenvertreter im G-BA. Sie befürworten diesen Beschluss des G-BA, „da es gute Informationen für Versicherte geben muss.“
Auch Hecken wies die Kritik an seinem Gremium bezüglich der heutigen Entscheidung zurück: „Wir arbeiten hier nicht einen Fall nach Schema F ab, und wir maßen uns keine ethische Entscheidung an, die der Gesetzgeber treffen müsste.“ Auch die Vertreterin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, betonte, dass im G-BA nicht „technokratisch“ entschieden werde: „Wir sind der Meinung, dass eine Beratung zum Test auf politischer Ebene stattfinden muss.“
Das Bundesgesundheitsministerium setzt sich nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes für ein baldiges Gespräch der zuständigen Fachpolitiker ein. „Das BMG begrüßt es, wenn die zum Teil kontroversen grundsätzlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung vorgeburtlicher Gendiagnostik und möglichen Chancen und Risiken stellen, allgemein in der Öffentlichkeit und insbesondere von Betroffenen, Wissenschaftlern und Parlamentariern sachlich differenziert und in Orientierung an der Werteordnung des Grundgesetzes diskutiert werden“, teilte das Ministerium auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes mit. Ein entsprechendes Fachgespräch soll in den kommenden zwei bis drei Wochen stattfinden.
Das Gen-ethische Netzwerk erneuerte unterdessen die Kritik. Wenn der G-BA eine Information über die bisher als Selbstzahlerleistungen angebotenen Bluttests als Versicherteninformation vorbereite, scheine er doch implizit davon auszugehen, dass sie zu Krankenkassenleistungen werden, sagte Kirsten Achtelik, Mitarbeiterin Medizin. „Sonst müsste er eine Verbraucherinformation erstellen, wofür er aber wiederum nicht zuständig ist.“
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