Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer rechtmäßig
Essen – Die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer ist rechtmäßig. Darauf hat der Regionalverband Nordwerst des Deutsche Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) aufgrund eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichtes Mainz hingewiesen (Az.: 4 K 438/16.MZ). Demnach hatte das Verwaltungsgericht Mainz einer Krankenschwester widersprochen, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte.
„Das ist ein wichtiges und klärendes Signal in der Errichtungsphase der Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen“, sagte Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. Gleiches gelte für die gerade beginnende Diskussion um eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen (NRW). Hier sollte sich die Diskussion um eine Pflegekammer nun auf die Aspekte konzentrieren, die wichtig seien.
Die Verunsicherung und Fehlinformation der Pflegenden durch Kammergegner hinsichtlich der „dauerhaften Darstellung der Pflegekammer als leistungsunfähiges Bürokratiemonster“ gehört laut Dichter nicht dazu.
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