KBV will Anforderungskatalog an Praxisverwaltungssysteme etablieren

Berlin – Ab sofort können Anbieter von Praxissoftware einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) schließen und damit zeigen, dass ihr Produkt bestimmte Anforderungen an Transparenz, Service und Verlässlichkeit erfüllt.
„Dazu gehören beispielsweise transparente Preise, erreichbare Ansprechpartner oder online bereitgestellte Softwareupdates“, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner heute. Die Verwendung der Praxissoftware dürfe „kein Glücksspiel sein, bei dem ich nicht weiß, was mich erwartet, obwohl der Einsatz hoch ist“.
Viel zu häufig komme es leider vor, dass die Praxisverwaltungssysteme (PVS) nicht das leisten würden, was sie notwendigerweise leisten müssten, um Ärzte, Psychotherapeuten und ihre Teams bei der Arbeit zu unterstützen.
„Wenn die Software nicht richtig funktioniert, sind fehlende Ansprechpartner nicht nur ein Ärgernis im softwaregestützten Berufsalltag, sondern behindern im schlimmsten Fall die Patientenversorgung“, betonte Steiner. Durch den neuen Anforderungskatalog könne dies besser werden, so die Zielsetzung.
Hintergrund ist ein gesetzlicher Auftrag: Im Kern geht es darum, dass die KBV den Anbietern von Praxissoftware ihre Anforderungen mitteilt, damit Ärzte sowie Psychotherapeuten im Praxisalltag unterstützt werden.
Dazu steht jetzt im ersten Schritt der veröffentlichte Anforderungskatalog, eine Rahmenvereinbarung. Auf freiwilliger Basis können PVS-Anbieter, die die Anforderungen erfüllen, im zweiten Schritt einen Vertrag mit der KBV schließen.
Ihr Softwareprodukt wird dann auf der Internetseite der KBV gelistet. PVS-Anbieter dürfen es mit dem Logo „PVS mit KBV-Vertrag“ kennzeichnen. Steiner zufolge gibt es einige PVS, die schon eine ganze Reihe der Anforderungen erfüllen.
Das Interesse, dies mit einer Unterschrift auch klar nach außen zu kommunizieren und sich von anderen abzuheben, sei vorhanden. „Ich bin durchaus optimistisch, dass es PVS-Anbieter gibt, die unterschreiben werden.“
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