Länder drängen auf verpflichtende Regeln für PVS-Anbieter

Berlin – Die Startschwierigkeiten bei der Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) müssen zügig behoben werden. Darauf drängen die 16 Gesundheitsminister und -ministerinnen in einem gestern gefassten Beschluss.
Grundsätzlich begrüßen die Länder darin die seit Januar gestartete Einführung des E-Rezepts. Es sei ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, heißt es in dem Beschluss.
Aus Sicht der Länder reicht es aber nicht aus, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei Funktionsschwierigkeiten der Praxissoftware auf die vertraglichen Beziehungen der Ärztinnen und Ärzte mit den Softwareherstellern verweist.
Die Länder fordern, dass die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) dazu verpflichtet werden sollen, „rechtzeitig für die Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen, sowie deren durchgehend performante Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.“ Dafür bitten die Länder, dass das Ministerium eine entsprechende Regelung prüft.
Mit dem Thema wird sich auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Digitalisierung im Gesundheitswesen beschäftigen, die von den Ländern nun beauftragt wurde „die Problematik der Praxisverwaltungssysteme zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu beraten“, schreiben die Länder.
Im Zuge des geplanten Gesetzes zur künftigen Digitalagentur – der dann ehemaligen Gematik – sollen dazu auch Vorschläge vom BMG und den Ländern abgeglichen werden.
Darüber hinaus wollen die Länder eine bessere Kommunikation zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Hier sollten Bürgerinnen und Bürger „frühzeitig informiert werden, auch um Ängste und Bedenken abzubauen“. Daher solle das BMG eine Informationsstrategie vorlegen, die Länder wollen dabei auch unterstützen.
Auch für die Leistungserbringer – also Ärztinnen und Ärzte – benötigt es aus Sicht der Länder „mehr Hilfestellungen und Unterstützung“, um die Digitalisierung im Berufsalltag umsetzen zu können.
Mit Blick auf die Versicherten bei der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sprechen sich die Länder dafür aus, dass auch bei der PKV schnellstmöglich ein E-Rezept eingeführt wird. „Dafür müssen für die PKV dieselben rechtlichen und technischen Voraussetzungen wie für die gesetzliche Krankenversicherung durch den Bund gewährleistet werden.“
Die Länder sind zudem der Auffassung, der Bund habe die PKV bislang „nur unzureichend berücksichtigt.“ Daher müsse es nun „schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Regelungen“ geben. Gleiches gelte für die Heimbewohner: Auch hier fehlten noch „standardisierte und praktikable Übermittlungswege“ von E-Rezepten in die Apotheken.
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