Hausärzte für verschärfte Reglementierung bei Praxissoftware

Leipzig – Für eine deutliche Verschärfung der Vorgaben zur Reglementierung von Arztpraxissoftware spricht sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband aus. Die Delegiertenversammlung beschloss im Rahmen der Frühjahrstagung des Verbandes einstimmig einen entsprechenden Antrag.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Gematik bedürften „klarer und umfassender gesetzlicher Prüfaufträge“. Diese Prüfaufträge hinsichtlich der Funktionen, die die Softwareanbieter umsetzen müssten, sollen Aspekte wie eine angemessene Usability und Performance im Praxisalltag umfassen, heißt es im Beschluss. Dabei genügten Sichtprüfungen und Eigenerklärungen „in der Regel nicht“.
Ein solcher Prüfauftrag erfordere auch die Möglichkeit von Sanktionen, die die Anbieter direkt treffen müssten. Die Hersteller müssten verpflichtet werden, sich für andere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen zu öffnen, Schnittstellen zur Verfügung zu stellen und eine maximale Interoperabilität sowie Wechselmöglichkeit zwischen diversen Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu gewährleisten.
Die Hausärztinnen und Hausärzte verwiesen zudem nachdrücklich auf die zwingende Voraussetzung für funktionierende Arztpraxissoftware: Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) müssten stabil und sicher funktionieren. Zudem müssten gesetzlichen Fristen, die Anpassungen in den PVS erfordern, „realistisch“ gesetzt werden.
„Die bisherigen Zertifizierungen fußen zu einem zu großen Teil auf Selbstauskünften und Versprechungen. Was diese wert sind, erleben die Kolleginnen und Kollegen dann in den Praxen. Es braucht mehr Kontrolle und die Möglichkeit, empfindliche Geldstrafen zu verhängen, wenn Systeme immer wieder versagen“, sagten dazu die beiden Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier. Der letzte Schritt müsse dann der Entzug der Zulassung sein. Dies müsse noch vor der parlamentarischen Sommerpause gesetzlich angegangen werden.
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