Ärzteschaft

Ärzte an Unikliniken treten in den Warnstreik

  • Montag, 29. Januar 2024
Ärzte von Unikliniken wollen morgen in Hannover für bessere Arbeitsbedingungen demonstrieren, wie es es auch im Jahr 2020 schon getan haben. /picture alliance, Julian Stratenschulte (Archivbild 2020)
Ärzte von Unikliniken wollen morgen in Hannover für bessere Arbeitsbedingungen demonstrieren, wie es es auch im Jahr 2020 schon getan haben. /picture alliance, Julian Stratenschulte (Archivbild 2020)

Berlin – Bundesweit wird es morgen an vielen Universitätskliniken zu Einschränkungen kommen, etwa bei nicht dringlichen, verschiebbaren Operationen. Grund ist der Streik­aufruf der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) für 23 landeseigene Unikliniken. Die Ärzte sind am Dienstag (30.1.) aufgerufen, ihre Arbeit den ganzen Tag lang niederzulegen.

Um die Notfallbehandlung der Patienten zu gewährleisten, bietet der Marburger Bund den jeweiligen Klini­ken den Abschluss von Notdienstvereinbarungen an. Die Klinikleitungen sind verpflichtet, eine Notbesetzung zu gewährleisten.

In den bisher drei Verhandlungsrunden habe sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geweigert, den Forderungen der Ärztinnen und Ärzte nach grundlegenden Verbesserungen ihrer Tarif- und Arbeitssitu­ation zuzustimmen, hieß es heute erneut vom Marburger Bund.

Zu der zentralen Warnstreikkundgebung auf dem Opernplatz in Hannover (ab 13 Uhr) erwartet die Gewerk­schaft mehrere Tau­send Ärztinnen und Ärzte aus dem ganzen Bundesgebiet. An einigen Standorten im Süd­westen finden zusätzlich dezentrale Aktionen statt.

„Die Länder wollen nicht der Tatsache ins Auge sehen, dass die Universitätskliniken immer weiter ins Hinter­treffen geraten – bei den ärztlichen Gehältern wie auch bei den Arbeitsbedingungen“, betonte Andreas Botz­lar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes Bundesverband.

Er betonte, früher hätten sich die Uniklinika darauf verlassen können, genügend Nachwuchs für die hochspe­zialisierte Versorgung von Schwerkranken gewinnen zu können. Doch das werde „zunehmend schwieriger“. Ein Grund sei, dass sich die Verantwortlichen für die Unikliniken besseren Konditionen verweigerten.

„Die vielfach von den Ärztinnen und Ärzten zu leistende Dreifachbelastung aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre erfährt nicht die Wertschätzung, die sie verdient“, monierte Botzlar. Stattdessen würde immer mehr reguläre Klinikarbeit in die Randzeiten des Tages und auf die Wochenenden verlegt, weil Mehrarbeit zu un­günstigen Zeiten für die Kliniken billiger sei.

„Dieser Entwicklung werden wir nicht tatenlos zusehen: Es geht um faire Bedingungen für Spitzenmedizin“, so der Gewerkschaftler. Der Marburger Bund fordert deshalb in dieser Tarifrunde höhere Zuschläge für Regelar­beit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen.

Auch vor dem Hintergrund der weiterhin spürbaren Preissteigerungen fordert die Gewerkschaft linear 12,5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr. Der Zunahme von Schicht- und Wechselschichtarbeit will er mit Begrenzungen begegnen.

Laut dem niedersächsischen Landesverband liegt das Grundgehalt für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken bei höherer Arbeitszeit rund 200 bis 600 Euro unter dem an kommunalen Krankenhäusern. Hier müsse die TdL dringend gegensteuern, damit Spitzenmedizin eine Zukunft habe, hieß es.

Die Verhandlungsführerin der TdL und schleswig-holsteinische Finanzministerin, Monika Heinold (Grüne), bedauerte, dass die letzte Verhandlungsrunde zu keinem Ergebnis geführt habe. „Es bleibt dabei, dass sich unsere Wertschätzung für die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken auch in Geld aus­drücken soll“, sagte Heinold. Sie setze darauf, dass bei der nächsten Verhandlungsrunde Ende Februar eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werde.

Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bun­des­weit 23 Universitätsklinika.

Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge gelten. Dazu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.

may/dpa

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