Ärztetag lehnt Empfehlung zum Abbau der doppelten Facharztschiene ab

Mainz – Der 128. Deutsche Ärztetag erteilte der Empfehlung der Regierungskommission Krankenhäuser, die doppelte Facharztschiene abzubauen, eine klare Absage. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich gegenüber dieser Idee bei der Eröffnung des Ärztetages ebenfalls kritisch geäußert.
Die Regierungskommission Krankenhäuser hatte vergangene Woche eine entsprechende Empfehlung in ihrer zehnten Stellungnahme vorgelegt. Die sektorale Trennung, insbesondere die ambulant-stationäre Sektorentrennung, erzeuge erhebliche Fehlsteuerungen und weitere Probleme, argumentierte die Kommission.
Das sehen die Delegierten des Ärztetages allerdings anders. „Die hochwertige und flächendeckende fachärztliche Versorgung in den Krankenhäusern und in den Praxen ist ein Qualitätsmerkmal des deutschen Gesundheitswesens. Fachärztinnen und Fachärzte in den Kliniken und in den Praxen nehmen in unterschiedlicher Weise Aufgaben für ihre Patientinnen und Patienten wahr“, heißt es in dem heute beschlossenen Antrag.
Die jeweiligen fachärztlichen Versorgungsebenen stellten somit keine Doppelstrukturen dar, sondern seien Ausweis und Garant einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten und patientenorientierten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Forderung der Regierungskommission erkenne nicht die Leistungsfähigkeit und Qualität der Arbeit von Fachärztinnen und Fachärzten an, so die Delegierten.
Diese Forderung stelle zudem die haus- und fachärztliche Versorgung in ihrer Gesamtheit in Frage und verunsichere insbesondere junge niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte, die den Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit gehen wollen, kritisierten die Delegierten. Mit diesem Vorschlag gefährden sie die Patientenversorgung in Deutschland, heißt es weiter.
Indikationen für Notärzte berücksichtigen
Außerdem forderten die Delegierten die zügige Berücksichtigung des „Indikationskatalogs für den Notarzteinsatz - Handreichung für Disponenten in Rettungsleitstellen und Notdienstzentralen“ (NAIK). Die Empfehlungen der BÄK liegen seit Dezember 2023 vor und sollen Disponenten in integrierten Regionalleitstellen, Rettungsleitstellen und Notdienstzentralen als Handlungsgrundlage für einen bedarfsgerechten Einsatz von Notärztinnen und Notärzten in Deutschland dienen.
Der NAIK 2023 bilde bei Verwendung von strukturierten Notrufabfrageschemata die Grundlage für die Notarztalarmierung. Ziel sei die Reduzierung von Fehlalarmierungen und der bedarfsgerechte Einsatz der Notärzte im Interesse einer weiterhin qualitativ hochwertigen, evidenzbasierten Notfallversorgung in Deutschland, heißt es in dem Antrag.
Zudem sei der NAIK, der die Notarztdisposition bundesweit weitgehend vereinheitlicht und zur Klarstellung ärztlicher Kompetenzen in der präklinischen Versorgung beiträgt, für wissenschaftliche Untersuchungen (u.a. telemedizinische Zuschaltung, Übertragung einzelner ärztlicher Maßnahmen an Notfallsanitäter) von Bedeutung.
Investitionen in IT-Sicherheit erhöhen
Um die Krankenhäuser besser im Hinblick ihrer IT-Sicherheit auszustatten, solle der Gesetzgeber „notwendige Investitionen“ gewährleisten, forderten die Delegierten weiter. Die Krankenhäuser benötigten als Teil der kritischen Infrastruktur zum Aufbau und Erhalt einer resilienten IT-Sicherheitsstruktur ausreichend finanzielle Mittel, die bedarfsgerecht in die IT investiert werden, um auch langfristig einen ausreichenden Schutz ihrer IT-Struktur gegen Angriffe aufzubauen und zu erhalten. Diese finanziellen Mittel müssten stets Teil der Gesetzesvorhaben sein, die die Krankenhauslandschaft gestalten.
In den Kliniken sollten zudem die Prinzipien von New Work – Selbstverantwortung, partizipative Hierarchie und hybride Führung, etabliert werden. Ein weiterer, heute verabschiedeter Antrag forderte die Klinikträger auf, entsprechende Möglichkeiten einzuführen.
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