Ampelfraktionen legen Corona-Abwehrkatalog vor

Berlin – Die Ampelfraktionen planen die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Damit soll es den Bundesländern möglich sein, je nach Entwicklung der Coronalage, erforderliche Auflagen zu beschließen.
Der Hauptausschuss billigte gestern am späten Abend den entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Anpassung des IfSG. Der Entwurf soll morgen im Bundestag verabschiedet werden. Zugleich soll die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar betonte heute im Rahmen eines Pressegespräches, angesichts der kritischen Situation mit weiter hoher Infektionsdynamik seien „entscheidende Veränderungen“ nötig – diese setze man mit dem Gesetz um.
In dem Entwurf werden Schutzvorkehrungen aufgelistet, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich.
Genannt werden unter anderem die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.
Zudem sollen die Länder bei einer konkreten epidemischen Gefahr mit Beschluss der Landtage auch künftig Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen können.
Auch dürften die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen. Die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen soll aber ausgeschlossen sein, wie Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erläuterte.
Umfassende 3G-Regelungen vorgesehen
Die möglichen künftigen Koalitionäre haben sich ferner auf eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr verständigt. Beschäftigte sollen außerdem, wenn möglich, von zu Hause aus arbeiten (Homeoffice).
Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, also insbesondere ältere Menschen, ist in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen.
Krankenhäuser sollen für jeden COVID-19-Patienten, den sie aufnehmen, einen Versorgungsaufschlag erhalten. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Fortführung sozialer und wirtschaftlicher Schutzschirme sowie Strafverschärfungen für das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen, das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen, Manuela Rottmann, betonte, mit dem Gesetzgebungsverfahren kehre man bezüglich der Coronabekämpfung in die vorgesehenen parlamentarischen Verfahren zurück. So habe die Expertenanhörung vorgestern nochmals wichtige Erkenntnisse geliefert, um das Maßnahmenpaket so auszugestalten, dass man die Coronalage verbessern könne.
Den Auftrag, die Festlegung von Coronaeindämmungsmaßnahmen in „geordnete politischen Verfahren“ zurückzuführen, habe man erfüllt, sagte Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Ihrer Einschätzung nach liege nun ein effektives Maßnahmenpaket zur robusten Bekämpfung der Coronapandemie vor.
Alle drei Politikerinnen betonten, man wolle ohne pauschale Lockdowns und Schulschließungen auskommen. Rottmann sagte, weitere Lasten für Kinder wolle man „unbedingt“ vermeiden. Hierfür müssten vor allem Erwachsene Beiträge leisten – etwa mit der Einhaltung von Masken-, Hygiene- und Abstandsregeln oder auch Impfungen.
Man müsse in Deutschland „mehr impfen und schneller boostern“, forderte Dittmar. Dem stimmten Rottmann und Aschenberg-Dugnus nachdrücklich zu. Dazu sei ein „Hochfahren des Engagements“ nötig, wie es tendenziell schon zu beobachten sei, so Dittmar.
Im Zusammenspiel aus Arztpraxen, Impfzentren, mobilen Impfteams und weiteren Akteuren gelte es, wieder in den Bereich der täglichen Impfzahlen zu Spitzenzeiten von etwa 1,5 Millionen zu kommen. Sie halte es in diesem Zusammenhang auch für diskutabel, Apotheken bei den Coronaauffrischimpfungen einzubeziehen.
Eher vorsichtig äußerten sich die Sprecherinnen ihrer jeweiligen Fraktionen zum Thema Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen oder Einrichtungen. Man stelle sich der Debatte, so Aschenberg-Dugnus. Mögliche Regelungen müssten aber angesichts der gravierenden Grundrechtseingriffe nach einer fundierten Auseinandersetzung in ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren münden, sollte man sich dafür entscheiden.
Auch Dittmar betonte, aufgrund der juristischen Fragen und Begründungspflichten werde es keinen „24-Stunden-Änderungsantrag“ geben –zumal eine gruppenspezifische Impfpflicht in der akuten Lage keinen entscheidenden Beitrag zum Brechen der vierten Coronawelle leisten werde. Sie SPD-Fraktion wolle sich kommende Woche vertieft mit dem Thema auseinandersetzen und eine einheitliche Position entwickeln.
Bei der Diskussion um mögliche Impfpflichten für etwa den Pflegebereich dürfe nicht aus dem Blick geraten, dass das Personal auf zwingend notwendige Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen warte, mahnte Rottmann. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe das Gesundheitswesen als „leckgeschlagenes Schiff“ hinterlassen. Insbesondere in der Pflege sei das Personal komplett erschöpft. Perspektivisch müsse hier immense Aufbauarbeit geleistet werden.
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