Politik

Ampel will weitere Preiserhöhungen bei Arzneimitteln ermöglichen

  • Dienstag, 14. November 2023
/thodonal, stock.adobe.com
/thodonal, stock.adobe.com

Berlin – Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP im Bundestag will mit einem Verfahren zur Anhe­bung von Erstattungspreisen für einzelne Arzneimittel weitere Schritte gegen Lieferengpässe ergreifen. Das geht aus Änderungsanträgen zum Digitalgesetz (DigiG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Demnach sollen Pharmaunternehmen künftig die Möglichkeit erhalten, auf Antrag den Erstattungspreis für ein Produkt erhöhen zu lassen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein patentfreies Arzneimittel ohne therapeuti­sche Alternative handelt, bei dem eine kostendeckende Produktion nicht möglich ist, obwohl es das neu ein­geführte Verfahren zur Anhebung des Festbetrags bereits durchlaufen hat.

Das Verfahren war mit dem Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) zum 1. Oktober dieses Jahres eingeführt worden. Es sieht vor, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach Anhörung des Beirats für Arzneimittel bei einem versorgungskritischen Wirkstoff erstmals die Anhebung des Festbetrags um 50 Prozent empfehlen kann.

Auf der Grundlage dieser Empfehlung kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach Anhörung des GKV-Spitzenverbands für die betroffenen Arzneimittel einmalig eine Anhebung dieses Festbetrags bestimmen. Der GKV-Spitzenverband setzt dann innerhalb von vier Monaten einen neuen Festbetrag fest.

Pharmazeutische Unternehmen sollen nun mit dem DigiG die zusätzliche Möglichkeit erhalten, in einem neuen, weiteren Verfahrensschritt eine zweite Preiserhöhung zu beantragen. Mit dem Antrag sollen pharma­zeutische Unternehmen Belege und Nachweise zu den wirtschaftlichen Rahmen­bedingungen der entspre­chenden Arzneimittelproduktion beim GKV-Spitzenverband vorlegen müssen. Der GKV-Spitzenverband muss den Antrag dann unverzüglich ans BfArM übermitteln.

Dieses hat dann eine Feststellung zu treffen, ob bei dem Arzneimittel die Voraussetzung erfüllt ist, dass nicht für alle Teilindikationen Therapiealternativen zur Verfügung stehen. Diese Feststellung muss es dann wiede­rum dem BMG und dem GKV-Spitzenverband begründen.

Ziel ist, dass der neue Herstellerabgabepreis eine kostendeckende beziehungsweise wirtschaftliche Produktion gewährleistet. Außerdem sollen in der Vereinbarung auch Regelungen über einen jährlichen Inflationsaus­gleich und über eine branchenübliche Gewinnmarge getroffen werden.

Dadurch soll ein Anreiz für das Unternehmen entstehen, das Produkt herzustellen und in Deutschland in Ver­kehr zu bringen beziehungsweise es auf dem Markt zu halten. Für den Fall, dass sich Unternehmen und GKV-Spitzenverband nicht einigen können, soll die Schiedsstelle innerhalb von vier Wochen eine Festsetzung treffen.

lau

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung