Aufteilung der Hybrid-DRG: BDC und BDA einigen sich auf Empfehlung

Berlin – Eine Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen den beiden Fachgebieten haben der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) veröffentlicht.
Demnach soll gemeinsam entschieden werden, ob nach Hybrid-DRG oder nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet wird, sofern diese Wahlmöglichkeit Bestand haben sollte.
Unter der Voraussetzung, dass jeder seine Kosten selbst trägt, wird folgende prozentuale Aufteilung der Hybrid-DRG empfohlen: Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Chirurgie sollen 64 Prozent an die Chirurgie und 36 Prozent an die Anästhesie gehen. Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Anästhesie soll das Verhältnis 60 Prozent Chirurgie und 40 Prozent Anästhesie betragen.
Die Empfehlung von BDC und BDA beruht auf den durchschnittlichen Honoraranteilen der beiden Fächer in der InEK-Kalkulation der DRG und im EBM.
„Abhängig von der jeweiligen Verteilung der Kosten für Personal, Räume, Instrumente und Sachmittel können auch deutlich davon abweichende Prozentsätze sachgerecht sein“, betonte der BDC-Vizepräsident Peter Kalbe. Unter Umständen könnten dazu auch noch abweichende Prozentsätze für unterschiedliche Eingriffe angesetzt werden, ergänzte der Leiter des BDC-Referats Niedergelassene Chirurgen des BDC, Ralf Schmitz.
„Trotz aller Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Hybrid-DRG sind diese ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur längst überfälligen Ambulantisierung“, so Kalbe.
Auch die Präsidentin des BDA, Grietje Beck, verwies auf die Bedeutung der gemeinsamen Empfehlung. „Die Vereinbarung zur grundsätzlichen Aufteilung der Hybrid-DRGs zwischen dem BDA und dem BDC bietet unseren Kolleginnen und Kollegen eine wertvolle Orientierung in diesem völlig neuen Vergütungsbereich“, erklärte sie.
Ganz abgesehen von der praktischen Bedeutung der Vereinbarung bei der Umsetzung der Hybrid-DRG-Verordnung hätten die beiden für den operativen Bereich maßgeblichen Berufsgruppen Chirurgie und Anästhesie damit „einmal mehr bewiesen, dass sie von der gegenseitigen Wertschätzung überzeugt sind und zu konstruktiven Lösungen beitragen“.
Sie hoffe, dass das auch in Politik und Selbstverwaltung wahrgenommen werde und die Anästhesie bei den zukünftigen Reformen entsprechend mitgedacht und gewürdigt wird.
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