Vermischtes

AOK-Bundesverband will umfassende DiGA-Reform

  • Montag, 30. Januar 2023
/Kaspars Grinvalds, stock.adobe.com
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Berlin – Der AOK-Bundesverband fordert strengere Regeln für die Erstattung von Digitalen Gesundheits­an­wendungen (DiGA). Das erklärte seine Abteilungsleisterin Versorgungsmanagement, Katrin Krämer, in einem aktuellen Interview mit dem AOK Medienservice. Auch die Preisbildung müsse reformiert werden.

Grundsätzlich stehe die AOK DiGA als unterstützende Therapiebegleitung positiv gegenüber, beteuerte Krä­mer. Allerdings könne deren Integration in die Versorgung noch verbessert werden – was auch an den Ärz­tinnen und Ärzten liege.

So habe eine bundesweite Onlineumfrage von AOK-Versicherten ergeben, dass sich mehr als ein Drittel der Befragten von ihrem behandelnden Arzt oder Therapeuten nicht über die Funktionen der genutzten DiGA informiert fühlen.

Ein großer Teil der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten Anwendun­gen hätten aufgrund des beschleunigten Bewertungsverfahrens noch keinen positiven Versorgungseffekt nach­weisen können.

Krämer plädiert dafür, dass sich das möglichst schnell ändert. Es brauche grundsätzliche Anpassungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen, vor allem die Einführung eines wirklichen Nutzennachweises.

„Dies wird meines Erachtens dann auch zu mehr Vertrauen und Akzeptanz führen, insbesondere auf Seiten der Ärzteschaft. Denn auch Ärzte sehen DiGA durchaus kritisch“, sagt Krämer. Ein im Dezember veröffent­lichtes Gutachten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) bestätige diese Kritikpunkte.

Es fehle den untersuchten DiGA demnach nämlich vielfach an wissenschaftlicher Tiefe und an Evidenz über den Nutzen. Da Wirksamkeit und mögliche unerwünschte Wirkungen nicht immer geklärt seien, empfehle die Kassenärztliche Vereinigung die Verordnung von DiGA derzeit nicht.

„Die Nutzung dieser DiGA muss bereits während des Erprobungszeitraums von den gesetzlichen Krankenkas­sen bezahlt werden, obwohl es völlig unklar ist, ob sie am Ende überhaupt einen positiven Effekt auf die Ver­sorgung haben“, kritisiert Krämer.

Sie fordert, dass „diese Erprobungs-DiGA“ nicht von den Kassen bezahlt werden müssen: „Auch für digitale Anwendungen sollte – wie für alle anderen Behandlungsmethoden – gelten, dass der Nutzen nachgewiesen sein muss, bevor die Versichertengemeinschaft sie bezahlt.“

Außerdem würden nicht nachvollziehbare Vorgaben in der entsprechenden Rechtsverordnung des BMG eine sinnvolle Nutzenbewertung durch das BfArM verhindern. Eine vergleichende Studie sei völlig ausreichend, aus der sich ergibt, dass die DiGA-Nutzung besser ist als deren Nichtanwendung, und das möglichst in retrospektiven Auswertungen und auch nur als Vorher-Nachher-Vergleich.

Ein Vergleich mit anderen verfügbaren Behandlungen sei hingegen explizit nicht vorgesehen. „Das reicht aus unserer Sicht nicht aus“, sagt Krämer. Vielmehr müssten aus Sicht des AOK Bundesverbands bei DiGA genauso hohe Anforderungen an den Nutzennachweis gestellt werden wie bei anderen GKV-Leistungen.

Weiterhin fordere der Bundesverband eine grundlegende Reform der Preisbildung und ein Ende der freien Preisbildung durch die Hersteller im ersten Jahr nach der Markteinführung. Dabei könne man sich an der Vorgehensweise bei den digitalen Pflegeanwendungen orientieren, bei denen direkt nach dem Markteintritt dreimonatige Preisverhandlungen vorgesehen sind und der verhandelte Preis dann ab Markteinführung gilt.

lau

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