KVB: Gutachten kritisiert fehlende Evidenz bei Gesundheits-Apps

München – Rund anderthalb Jahre nach der bundesweiten Einführung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) legten Experten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der TU Berlin und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) eine Analyse zur Studienlage zu den aktuell in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommenen DiGA vor. Demnach fehle es den DiGA „vielfach an wissenschaftlicher Tiefe und folglich an Evidenz als Basis für die Aufnahme in das bundesweite DiGA-Verzeichnis“, so heißt es in der Mitteilung der KVB.
„Die jetzt vorliegende Analyse zeigt, dass Wirksamkeitsstudien der DiGA den wissenschaftlichen Standards nicht genügen und folglich keine Grundlage haben, in Bezug auf die Wirksamkeit dauerhaft in die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu gelangen“, so der Vorstand der KVB, Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp. Nach der Aufnahme bleiben den App-Herstellern laut Regelung zwei Jahre Zeit, den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
In diesem Zeitraum könnten, so betont die KVB, die betreffenden DiGA ungeprüft vom Patienten angewendet werden und möglicherweise sogar Schäden verursachen. Deshalb könne man den KVB-Mitgliedern derzeit die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen nicht empfehlen.
Der Vorstand der KVB kritisierte ferner, dass bei der möglichen Verordnung von Gesundheits-Apps noch zahlreiche weitere Probleme – wie zum Beispiel Erprobungszeiträume, hohe Kosten, Haftung, Wirksamkeit und mögliche unerwünschte Wirkungen – nicht geklärt seien. Insofern würden aktuell Krankenkassenbeiträge für digitale Anwendungen „fragwürdigen Nutzens“ ausgegeben, die an anderer Stelle im Gesundheitswesen dringend gebraucht würden.
Die Bundespolitik sei nun gefordert, bei den Aufnahmekriterien der Gesundheits-Apps in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachzubessern.
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