Vermischtes

Positive Meinung zu Apps auf Rezept, aber oft verzichtbar

  • Mittwoch, 11. Januar 2023
/ipopba, stock.adobe.com
/ipopba, stock.adobe.com

Berlin – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden von ihren Nutzern in Deutschland positiv bewer­tet, aber ungefähr die Hälfte hält sie für verzichtbar. Das sind zentrale Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung von mehr als 2.600 AOK-Versicherten, die eine „App auf Rezept“ erhalten hatten.

58 Prozent bewerteten die Nutzung der App als sinnvolle Ergänzung zu ihrer Therapie. Als größten Vorteil sahen die Nutzer, dass sie sich die Behandlung mit einer DiGA zeitlich flexibel einteilen können (70 Prozent). 40 Prozent gaben an, dass ihnen die Anwendung geholfen habe, ihre Erkrankung besser in den Griff zu be­kommen.

„Trotz der insgesamt recht hohen Zufriedenheit mit den Apps auf Rezept sehen wir in den Ergebnissen eine gewisse Zurückhaltung bei der Einschätzung des erlebten Nutzens“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann.

So bezeichnen nur 26 Prozent die verschriebene DiGA als für sie „unverzichtbar“, auf gut die Hälfte der Teil­nehmenden trifft diese Aussage „eher nicht“ oder „überhaupt nicht“ zu.

Auch in Bezug auf die Weiterempfehlung zeigen sich die Nutzer reserviert: Nur 38 Prozent würden Freunden oder Bekannten mit vergleichbarer Diagnose die genutzte DiGA sehr wahrscheinlich weiterempfehlen. Knapp ein Fünftel der Befragten hatte Probleme bei der Umsetzung der digitalen Therapieinhalte, weitere 28 Pro­zent gaben an, sie hätten teilweise Probleme gehabt.

Offenbar entsprächen die genutzten DiGA nicht immer dem Bedarf und den Bedürfnissen der Versicherten. Herkömmliche Therapien vor Ort wie beispielsweise die Physiotherapie bei Rückenbeschwerden seien in vielen Fällen die bessere Wahl – und verursachten weniger Kosten, so Reimann. Der durchschnittliche Preis je DiGA liegt bei etwa 500 Euro für eine 90-tägige Nutzung.

Am häufigsten wurden das digitale Abnehmprogramm „Zanadio“, die Tinnitus-Anwendung „Kalmeda“, die Rücken-DiGA „Vivira“, die Depressionsanwendung „Deprexis“ und die Anwendung „Somnio“ gegen Schlafstö­rungen genannt.

Seit 2020 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendun­gen. Aktuell sind im DiGA-Verzeichnis 40 Anwendungen gelistet, die bei bestimmten Erkrankungen ärztlich verordnet oder direkt bei der Krankenkasse beantragt werden können. Von September 2020 bis Dezember 2022 haben die elf AOKen DiGA im Wert von 21,7 Millionen Euro genehmigt.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung