Arbeitsplanung: Was die SPD auf dem Zettel hat

Berlin – Die Sozialdemokraten konkretisieren in Teilen ihren Zeitplan für bestehende Gesetzesvorhaben. Das geht aus der Vorlage „Arbeitsplanung 1. Halbjahr 2023“ für die heutige Klausursitzung des Geschäftsführenden Vorstandes und der Sitzung der Bundestagsfraktion der SPD (morgen und übermorgen) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach soll das „Versorgungsgesetz in der GKV I“ im 1./2. Quartal 2023 kommen. Das „Versorgungsgesetz in der GKV II“ befindet sich nicht auf der Arbeitsliste der Arbeitsgruppe Gesundheit. Erst vor wenigen Tagen war eine inhaltliche Vorsortierung für die beiden ersten Versorgungsgesetze aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt geworden, aber ohne konkreten Zeitplan.
Ohne Datum versehen sind in der Arbeitsplanung für die Klausur der SPD bisher die Reformen der Notfallversorgung, die anstehende Krankenhausreform sowie die Reform der Pflege und Gesundheitsberufe.
Mit Zeitplan versehen sind die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (2./3. Quartal 2023), die Reform der sozialen Pflegeversicherung (1./3. Quartal 2023), eine Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen (2./3. Quartal 2023) und die Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD, 2. Quartal 2023).
Die Cannabislegalisierung ist für das 3./4. Quartal 2023 angepeilt. Ein Generikagesetz, mit dem die Ampel die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Generikamarktes stärken will, soll im 2./3. Quartal 2023 folgen.
Die SPD setzt auch die Coronapandemie nochmals auf die Agenda. Im 1./2. Quartal dieses Jahres soll es ein Gesetz geben, das unter anderem deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen auf den Weg bringen soll. Zudem soll damit die Forschung im Bereich Long COVID gefördert werden.
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