Arzneimittelversandhandel: Monopolkommission gegen Verbot
Frankfurt/Main – Der Vorsitzende der Monopolkommission hat sich gegen das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten ausgesprochen. Solch ein Verbot lasse sich „europa- und verfassungsrechtlich“ nicht rechtfertigen, sagte Achim Wambach, Chef des unabhängigen Beratergremiums, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Wambach verwies mit seinen Bedenken auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Oktober. Die Luxemburger Richter hatten erlaubt, dass ausländische Versender in Deutschland verbotene Rabatte geben dürfen. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise benachteilige Versandapotheken im EU-Ausland und beschränke den freien Warenverkehr in der EU, begründeten die Richter ihr Urteil.
Gröhe sprach sich daraufhin für ein striktes Verbot des Versandhandels aus und legte einen entsprechenden Referentenentwurf vor. Daran äußerte Wambach nun Kritik. Ein Verbot des Versandhandels sei nur gerechtfertigt, um einer Gefährdung der Versorgung mit Medikamenten oder der finanziellen Stabilität des Systems vorzubeugen. Beides sei nicht der Fall, sagte er der Zeitung.
Medienberichten zufolge hatte die niederländische Internet-Apotheke DocMorris sofort nach dem Urteil ihren Kunden auf Rezepte einen Nachlass von zwei Euro pro Medikament gewährt. Die Europa Apotheek erstattet nach eigenen Angaben bis zu zehn Euro je rezeptpflichtigem Medikament.
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