Politik

Arzneimittelversand­handel: Monopolkommission gegen Verbot

  • Donnerstag, 26. Januar 2017

Frankfurt/Main – Der Vorsitzende der Monopolkommission hat sich gegen das von Bun­desgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten ausgesprochen. Solch ein Verbot lasse sich „euro­pa- und verfassungsrechtlich“ nicht rechtfertigen, sagte Achim Wambach, Chef des unab­hän­gigen Beratergremiums, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Wambach verwies mit seinen Bedenken auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Oktober. Die Luxemburger Richter hatten erlaubt, dass aus­ländische Versender in Deutschland verbotene Rabatte geben dürfen. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise benachteilige Versandapotheken im EU-Ausland und be­schränke den freien Warenverkehr in der EU, begründeten die Richter ihr Urteil.

Gröhe sprach sich daraufhin für ein striktes Verbot des Versandhandels aus und legte einen entsprechenden Referentenentwurf vor. Daran äußerte Wambach nun Kritik. Ein Verbot des Versandhandels sei nur gerechtfertigt, um einer Gefährdung der Versorgung mit Medikamenten oder der finanziellen Stabilität des Systems vorzubeugen. Beides sei nicht der Fall, sagte er der Zeitung.

Medienberichten zufolge hatte die niederländische Internet-Apotheke DocMorris sofort nach dem Urteil ihren Kunden auf Rezepte einen Nachlass von zwei Euro pro Medika­ment gewährt. Die Europa Apotheek erstattet nach eigenen Angaben bis zu zehn Euro je rezeptpflichtigem Medikament.

afp

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