Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung startet in Baden-Württemberg

Stuttgart – In Baden-Württemberg startet ein Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung von Privatversicherten. Die Landesärztekammer hat das auf zwei Jahre angelegte Vorhaben jetzt genehmigt. „In Baden-Württemberg wird das möglich, was außerhalb Deutschlands längst tägliche Routine und zukünftig nicht mehr aufzuhalten ist: Arzt und Patient können sich beispielsweise am Telefon oder via Handy-App begegnen, und der Arzt darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten“, sagte der Präsident der Kammer, Ulrich Clever.
Telemedizinische Anwendungen sind ein fester Bestandteil der Versorgung in Deutschland und in berufsrechtlicher Hinsicht unproblematisch. Bislang sah das Berufsrecht der Ärztekammern jedoch ein Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung vor. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hatte daher Ende 2016 ihre Berufsordnung geändert.
Telearzt nun möglich
„Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden“, sind dort nach Paragraf sieben Absatz vier der Berufsordnung künftig erlaubt, sofern die Landesärztekammer die Projekte genehmigt hat und diese evaluiert.
„Wir prüfen jeden einzelnen Modellantrag sehr kritisch, damit unter anderem Patientensicherheit und Datenschutz gewährleistet sind“, betonte Clever. Die Behandlung in einem von der Kammer genehmigten Modellprojekt dürfe ausschließlich durch Kammermitglieder, also Ärzte aus Baden-Württemberg, vorgenommen werden, nicht durch im Ausland ansässige und tätige Ärzte.
Das jetzt von der Kammer zugelassene Modellprojekt wird von dem in München ansässigen Unternehmen Teleclinic gemeinsam mit zwei privaten Krankenversicherungen getragen und soll in Kürze im ganzen Südwesten starten. Ein „verantwortlicher Arzt“ garantiert dabei als Mitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Einhaltung des berufsrechtlichen Rahmens gemäß der ärztlichen Berufsordnung sowie Patientensicherheit und Datenschutz.
Weitere Anträge auf Modellprojekte sind laut Kammer bereits in Arbeit, auch für gesetzlich Krankenversicherte. „Wir gehen davon aus, dass ein erster diesbezüglicher Antrag bald entscheidungsreif vorliegend wird“, so Clever.
Der Deutsche Ärztetag hatte in Mai dieses Jahres die Durchführung von Modellprojekten zur Fernbehandlung begrüßt und die Bundesärztekammer (BÄK) aufgefordert zu prüfen, ob auch die (Muster)Berufsordnung für Ärzte um einen Zusatz ergänzt werden kann, wonach die Ärztekammern Ausnahmen für Projekte mit wissenschaftlicher Evaluation zulassen können.
Die ausschließliche Fernbehandlung war auch Thema des 76. Bayerischen Ärztetages am vergangenen Wochenende. Die Delegierten sprachen sich dafür aus, allerdings müssten dafür konkrete Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem eine genaue Patientenaufklärung. Außerdem müssten Datenschutz und der Schweigepflicht weiterhin gewährleistet sein, so die bayerischen Kammerdelegierten.
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