Ärzteschaft

Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung startet in Baden-Württemberg

  • Montag, 23. Oktober 2017
/VadimGuzhva, stock.adobe.com
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Stuttgart – In Baden-Württemberg startet ein Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung von Privatversicherten. Die Landesärztekammer hat das auf zwei Jahre angelegte Vorhaben jetzt genehmigt. „In Baden-Württemberg wird das möglich, was außerhalb Deutschlands längst tägliche Routine und zukünftig nicht mehr aufzuhalten ist: Arzt und Patient können sich beispielsweise am Telefon oder via Handy-App begegnen, und der Arzt darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten“, sagte der Präsident der Kammer, Ulrich Clever.

Telemedizinische Anwendungen sind ein fester Bestandteil der Versorgung in Deutsch­land und in berufsrechtlicher Hinsicht unproblematisch. Bislang sah das Berufsrecht der Ärztekammern jedoch ein Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung vor. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hatte daher Ende 2016 ihre Berufs­ordnung geändert.

Telearzt nun möglich

„Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen aus­schließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden“, sind dort nach Paragraf sieben Absatz vier der Berufsordnung künftig erlaubt, sofern die Landes­ärztekammer die Projekte genehmigt hat und diese evaluiert.

„Wir prüfen jeden einzelnen Modellantrag sehr kritisch, damit unter anderem Patien­tensicherheit und Datenschutz gewährleistet sind“, betonte Clever. Die Behandlung in einem von der Kammer genehmigten Modellprojekt dürfe ausschließlich durch Kammermitglieder, also Ärzte aus Baden-Württemberg, vorgenommen werden, nicht durch im Ausland ansässige und tätige Ärzte.

Das jetzt von der Kammer zugelassene Modellprojekt wird von dem in München ansässigen Unternehmen Teleclinic gemeinsam mit zwei privaten Kranken­versiche­rungen getragen und soll in Kürze im ganzen Südwesten starten. Ein „verantwortlicher Arzt“ garantiert dabei als Mitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Einhaltung des berufsrechtlichen Rahmens gemäß der ärztlichen Berufsordnung sowie Patientensicherheit und Datenschutz.

Weitere Anträge auf Modellprojekte sind laut Kammer bereits in Arbeit, auch für gesetzlich Krankenversicherte. „Wir gehen davon aus, dass ein erster diesbezüglicher Antrag bald entscheidungsreif vorliegend wird“, so Clever.

Ulrich Clever im Interview

Der Deutsche Ärztetag hatte in Mai dieses Jahres die Durchführung von Modell­projekten zur Fernbehandlung begrüßt und die Bundesärztekammer (BÄK) aufgefordert zu prüfen, ob auch die (Muster)Berufsordnung für Ärzte um einen Zusatz ergänzt werden kann, wonach die Ärztekammern Ausnahmen für Projekte mit wissen­schaftlicher Evaluation zulassen können.

Die ausschließliche Fernbehandlung war auch Thema des 76. Bayerischen Ärztetages am vergangenen Wochenende. Die Delegierten sprachen sich dafür aus, allerdings müssten dafür konkrete Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem eine genaue Patientenaufklärung. Außerdem müssten Datenschutz und der Schweigepflicht weiterhin gewährleistet sein, so die bayerischen Kammer­delegierten.

hil

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