Politik

Beihilfe zur Selbsttötung: BfArM muss sich mit Anträgen befassen

  • Montag, 15. Mai 2017

Berlin – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird sich bald mit Anträgen sterbewilliger Patienten befassen müssen, die von der Behörde die Abgabe tödlicher Medi­ka­men­­te fordern. Nach einem Bericht des Tagesspie­gel will das Bundes­ver­­waltungsgericht noch in dieser Woche die schriftlichen Gründe für ein Urteil von An­fang März zu diesem Thema vorlegen.

Darin hatte es entschieden, dass der Staat im ex­tremen Einzelfall den Zugang zu einem Betäu­bungsmittel nicht verweh­ren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlo­se Selbst­tötung ermöglicht (Az. BVerwG 3 C 19.15). Das BfArM, das dem Bundes­ministe­ri­um für Gesundheit (BMG) untersteht, wollte zunächst die Urteilsbegründung abwarten, bevor es sich näher mit dem Fall befasst.

22 Patienten haben laut Tagesspiegel nach Angaben des Bundesinstituts bisher einen Antrag gestellt. Die Behörde habe mitgeteilt, sie wolle im Austausch mit Gröhes Ministe­ri­um über die Anträge befinden. Gröhe hatte erklärt, Be­hörden dürften nicht zum Handlan­ger von Selbsttötungen werden.

Im konkreten Fall, den das Bundesverwaltungsgericht entschied, litt die Ehefrau des Klä­gers seit einem Unfall unter einer fast kompletten Querschnittslähmung. Sie musste künst­­lich beatmet werden und war auf ständige medizinische Betreuung und Pflege an­ge­wiesen. Häufige Krampfanfälle verursachten starke Schmerzen. Wegen dieser von ihr als unerträglich und entwürdigend empfundenen Leidenssituation wollte sie aus dem Le­ben scheiden. Ihren Sterbewunsch hatte sie mit ihrem Ehemann, der Toch­ter, den be­han­­delnden Ärzten, einem Psychologen, dem Pflegepersonal und einem Geistlichen be­sprochen.

Sie beantragte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels. Die Behörde lehnte den An­trag ab. Später nahm sich die Frau in der Schweiz mit Unterstützung eines Sterbehilfe­vereins das Leben.

dpa/may

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