Berufungsprozess wegen Verstoßes gegen Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vertagt

Berlin – Das Landgericht Gießen hat das Berufungsverfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 219a vertagt.
„Wegen des hohen öffentlichen Interesses hat sich herausgestellt, dass der derzeit vorgesehene Sitzungsraum beim Landgericht Gießen am 6. September 2018 nicht ausreicht“, twitterte Hänel heute. Der Termin werde „auf ein nicht absehbares Datum verschoben“.
Hänel war im Dezember vergangenen Jahres vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie im Internet über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Dagegen legte sie Rechtsmittel ein.
Nach Hänels Angaben nutzen militante Abtreibungsgegner den Paragrafen 219a immer wieder, um Ärzte einzuschüchtern. Ihr Fall löste eine neue politische Debatte aus.
Übermorgen verhandelt das Amtsgericht Kassel gegen zwei Frauenärztinnen, die auf ihrer Internetseite ebenfalls darüber informierten, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem Angebot gehören.
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