Werbeverbot für Abtreibungen: Hänel will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Köln – Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen zu erreichen. Das sei ihr Ziel, sagte Hänel in einem Interview des Deutschlandfunks in Köln.
Es würde nicht viel nützen, wenn jetzt eine von den Ärztinnen, die auf ihrer Homepage darauf hinweisen, Abtreibungen durchzuführen, freigesprochen würden. Dann würde die Willkür des Paragrafen bleiben. Hänel selbst wurde Ende 2017 wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a verurteilt. Das Berufungsverfahren ist am 6. September.
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellen Gründen oder wenn es „grob anstößig“ geschieht. Der Paragraf soll verhindern, dass ein Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird.
Über das Werbeverbot wird seit der Verurteilung Hänels diskutiert. Die große Koalition verständigte sich darauf, dass das Bundesjustizministerium dazu einen Vorschlag erarbeiten soll. Die SPD ist gegen ein Werbeverbot, die Union dafür.
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