Hinweis auf Schwangerschaftsabbruch: Frauenärztinnen müssen vor Gericht

Kassel – Zwei Frauenärztinnen aus Kassel müssen Ende August wegen mutmaßlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor Gericht. Die 56 Jahre und 48 Jahre alten Frauen hätten auf der Internetseite ihrer Gemeinschaftspraxis Schwangerschaftsabbruch als möglichen ambulanten Eingriff aufgeführt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das sei eine verbotene Werbung für die Abtreibung nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs.
Den Angeklagten sei die Verfahrenseinstellung angeboten worden, wenn sie den Hinweis von ihrer Internetseite löschten. Die Frauenärztinnen hätten dies jedoch abgelehnt. Der Prozess ist für den 29. August vor dem Amtsgericht angesetzt.
In Gießen war Ende November die Medizinerin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihr ebenfalls vor, auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten zu haben. Der Fall hatte hitzige Debatten zwischen Unterstützern der Ärztin, Frauenrechtlerinnen sowie Abtreibungsgegnern ausgelöst.
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