Politik

Bund will gesetzliche Vorgaben für Notlagen ausweiten

  • Mittwoch, 1. Juli 2026
/picture alliance, dpa, Marijan Murat
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Berlin – Um die Grundversorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte in Krisen, Kriegen und Notlagen sicherzustellen, will die Bundesregierung im nächsten Jahr neue staatliche Eingriffsrechte und Pflichten für Unternehmen gesetzlich verankern.

In einem Eckpunktepapier zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, das vom Kabinett beschlossen wurde, heißt es, im Fokus stünden dabei insbesondere Ernährung, Gesundheitsversorgung sowie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Kümmern will man sich unter anderem auch um Fragen der Verkehrssicherstellung und der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Außerdem sehen die Eckpunkte vor, dass die „Vorverlagerung der jeweiligen Anwendbarkeit“ der für genau definierte Krisenfälle gedachten Gesetze geprüft werden soll.

Denn nach geltender Rechtslage kommen die Sicherstellungsgesetze nur bei äußerem Notstand zur Anwendung, also etwa im Verteidigungs- oder Spannungsfall. Die Vorsorgegesetze können auch im Frieden bei besonderen Gefahrenlagen – etwa bei Naturkatastrophen, Pandemien oder schweren Versorgungsengpässen zum Tragen kommen.

Mit Blick auf die Unterstützung verbündeter Streitkräfte und angesichts neuer technologischer Entwicklungen soll nun geschaut werden, wo möglicherweise Anpassungsbedarf besteht. Auch um Übungen bestimmter Fähigkeiten im Bereich der zivilen Verteidigung zu ermöglichen, könnten womöglich gesetzliche Änderungen erforderlich werden.

In dem Eckpunktepapier wird die Notwendigkeit einer Reform auch mit der Globalisierung sowie der Privatisierung einiger Bereiche begründet, die vor Jahrzehnten noch komplett in staatlicher Hand waren.

Insbesondere die Abhängigkeiten in kritischen Bereichen wie Energieversorgung, Ernährung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Gesundheitswesen, Informationstechnologie, gewerblicher Wirtschaft, Finanzsystemen und Transportwesen sowie die teilweise erfolgte Verlagerung staatlicher Daseinsvorsorge auf zivil-gewerbliche Akteure erforderten „eine Neubewertung und gegebenenfalls Anpassung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze“, heißt es.

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die erforderlichen Gesetzesanpassungen und Neufassungen bis 2027 im Kabinett zu beschließen. Koordiniert werden soll der Reformprozess vom Bundesinnenministerium.

dpa

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