Verbändeanhörung: Ministerium will keine Spielchen im Bewertungsausschuss
Berlin – Bei der gestrigen vierstündigen nicht-öffentlichen Verbändeanhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll es vor allem Diskussionen um die geplanten extrabudgetäre Vergütung für ärztliche Leistungen gegeben haben. Das erfuhr das Deutsche Ärzteblatt heute.
Hochrangige Beamte des Ministeriums haben dabei dem Vernehmen nach deutlich gemacht, dass die ärztlichen Grundleistungen und die zusätzlichen Sprechstunden auf jeden Fall besser honoriert werden sollten. „Spielchen im Bewertungsausschuss“ solle es nicht geben, sollen Ministeriumsvertreter erklärt haben, wie es aus Teilnehmerkreisen hieß.
Die Diskussion um die extrabudgetäre Vergütung zwischen Krankenkassen und Ärzten ebbte auch in den offiziellen Stellungnahmen zur Verbändeanhörung nicht ab. Die Allianz deutscher Ärzteverbände warnte zum Beispiel die Krankenkassen davor, den Willen der Politik zu hintertreiben.
„Mit der Einführung neuer Leistungs- und Servicebereiche und dem klaren Willen, diese ausdrücklich extrabudgetär zu vergüten, geht der Gesetzgeber einen ersten Schritt in die Entbudgetierung aller ärztlichen Grundleistungen“, hieß es. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass die Krankenkassen diesen politischen Willen nicht durch windige Bereinigungsregeln ad absurdum führten und niedergelassene Ärzte erneut Mehrleistungen erbrächten ohne dafür das erforderliche Geld zu erhalten.
Den Krankenkassen und ihren Verbänden sei jegliches Verantwortungsbewusstsein für die Mitgestaltung und Weiterentwicklung der Versorgung abhandengekommen, monierte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dirk Heinrich. „Wir beobachten dies bei den aktuellen Äußerungen zum TSVG, wenn für Mehrleistungen zusätzliche Mittel verweigert werden.“
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), rief im Gegensatz dazu den Gesetzgeber auf, die Regelungen zur Finanzierung zu überarbeiten. „Nur für tatsächliche Mehrleistungen kann es eine Extravergütung geben“, betonte Elsner.
Der Gesetzentwurf soll in den kommenden Tagen zum Kabinettsentwurf umformuliert und Mitte September in das Bundeskabinett eingebracht werden. Der Bundestag könnte sich dann in einer öffentlichen Anhörung ab Mitte Oktober damit beschäftigen.
Auch das Thema Erhöhung der Mindestprechzeiten wurde auf der Anhörung laut Teilnehmerkreisen intensiver diskutiert. Hier stellte das Ministerium erneut die Frage, wo das Problem liege, wenn sowieso viele Ärzte deutlich mehr als die bisher festgeschriebenen 20 Sprechstunden arbeiteten.
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