Bundesärztekammer sieht weiter Nachbesserungsbedarf bei Reform der Psychotherapeutenausbildung

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich erfreut darüber gezeigt, dass die Bundesregierung auf Kritik der Ärzte reagiert und die Reform der Psychotherapeutenausbildung verändert hat. Die Kurskorrektur geht ihr aber nicht weit genug, wie sie heute vor der morgigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundetags klarstellte.
Heidrun Gitter, Beauftragte des BÄK-Vorstandes für die ärztliche Psychotherapie, bezeichnete es als positiv, dass der ursprünglich geplante Modellstudiengang aufgegeben wurde, der Nichtärzte zur Verschreibung von Psychopharmaka ermächtigt hätte. Ebenfalls im Sinne der Patientensicherheit sei, dass auch zukünftig die somatische Abklärung vor Beginn einer Psychotherapie durch Ärzte gewährleistet sein solle, erklärte sie.
Allerdings müssten nach wie vor „zentrale Punkte des Gesetzes nachgebessert oder neugefasst werden“, mahnte Gitter. So konzentriere sich der Gesetzentwurf nicht auf eine Lösung der eigentlichen Probleme in der bisherigen Ausbildung psychologischer Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Er führe vielmehr zu weitreichenden und für die Versorgungssicherheit der betroffenen Patienten problematischen Änderungen.
Dies unterstreicht die BÄK auch in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. So sei unter anderem unklar, für welche berufliche Tätigkeit die Bachelor- und Masterabschlüsse jeweils qualifizieren und welche Bezeichnung die Absolventen dieser Studiengänge tragen sollten. Die BÄK warnte zudem davor, dass vor der Erteilung der Approbation kein Praktisches Jahr oder zumindest ein Praxissemester durchlaufen werden soll.
Dies sei weder im Interesse der Versorgungsqualität noch des Patientenschutzes. Auch sollte die staatliche Prüfung vor der Approbation als Voraussetzung für den Zugang zu diesem akademischen Heilberuf eine schriftliche Prüfung beinhalten. Andernfalls könnten ein einheitlicher Kenntnisstand und die notwendige Qualifikation im Anschluss an das Masterstudium nicht nachgewiesen werden.
Weiterhin wird von der BÄK die Verkürzung der bisherigen Berufsbezeichnungen „Psychologischer Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ zu „Psychotherapeut“ abgelehnt. „Psychotherapeuten sind eben nicht nur Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, sondern auch Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechenden Weiterbildung“, heißt es in der Stellungnahme.
Diese Fachärzte stellten die ganzheitliche psychotherapeutische Versorgung in wesentlichem Umfang sicher, so die BÄK. Korrekt wäre daher auch im Sinne der Transparenz für die Patienten, in allen Gesetzen einheitlich die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ für nichtärztliche Psychotherapeuten zu verwenden, betonte die BÄK.
Wesentlich sind für die BÄK zudem der Fortbestand des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) „als ein bewährtes von den psychotherapeutisch tätigen Berufsgruppen paritätisch besetztes wissenschaftliches Gremium“ sowie die gesetzliche Konkretisierung seiner Aufgaben. Es erschließe sich nicht, auf welcher Basis die wissenschaftliche Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens von „der zuständigen Behörde“ festgestellt werden soll, wie es der Entwurf vorsehe, erklärte die BÄK.
Die Bundesärztekammer unterstützt dabei die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Punkt. Darin wird die bewährte Formulierung aus dem derzeit geltenden Psychotherapeutengesetz aufgegriffen. Sie sieht vor, dass die Entscheidung der zuständigen Behörde über die wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens in Zweifelsfällen auf der Grundlage eines Gutachtens des WBP erfolgt.
Nicht in allen Punkten einig mit dem Bundesrat
Ablehnend steht die BÄK allerdings der Forderung des Bundesrates gegenüber, Psychologischen Psychotherapeuten die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu ermöglichen. Schon wegen der Wechselwirkungen zwischen körperlichen und seelischen Beschwerden und der daher notwendigen ganzheitlichen ärztlichen Beurteilung, aber auch zur Vermeidung einer Stigmatisierung sollte die Krankschreibung weiterhin nur durch Ärzte erfolgen, so die BÄK.
Zustimmung, aber auch Kritik zum Gesetzentwurf kamen zuletzt auch von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die Reform schaffe eine moderne Ausbildung, sagte BPtK-Präsient Dietrich Munz in der vergangenen Woche. Der Gesetzentwurf beende den bestehenden Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung und schafft eine, wie bei den anderen akademischen Heilberufen, bewährte Struktur eines Approbationsstudiums mit anschließender Weiterbildung.
Er betonte allerdings, dass die Kosten für die spezifischen psychotherapeutischen Inhalte der Weiterbildung bisher finanziell nicht ausreichend gedeckt sind. Ohne zusätzliche finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung bleibe die Reform halbherzig.
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